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  3. Bad Aibling: Prozess um Zugunglück von Bad Aibling beginnt noch dieses Jahr

Bad Aibling
14.09.2016

Prozess um Zugunglück von Bad Aibling beginnt noch dieses Jahr

Beim Zusammenstoß zweier Nahverkehrszüge waren im oberbayerischen Bad Aibling zwölf Menschen ums Leben gekommen. Noch dieses Jahr findet die Verhandlung statt.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Der Prozess gegen den Fahrdienstleiter, der mutmaßlich das Zugunglück von Bad Aibling zu verantworten hat, beginnt noch dieses Jahr. Ihm droht diese Strafe.

Der Gerichtsprozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten soll noch 2016 starten. "Die Kammer bemüht sich, dass der Prozess dieses Jahr beginnen kann", sagte der Sprecher des Landgerichts Traunstein, Tobias Dallmayer, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuständig für das Verfahren ist die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Erich Fuchs. Wie viele Prozesstage das Gericht zur Klärung der Schuldfrage veranschlagt, blieb zunächst offen.

Beim Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge auf eingleisiger Strecke waren am 9. Februar in der oberbayerischen Stadt zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es handelt sich um eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Die Bilder des Zugunglücks nahe Bad Aibling. Die Rettungsteams waren tagelang im Einsatz.
32 Bilder
Bilder der Zerstörung: Hunderte Retter nach Zugunglück im Einsatz
Foto: Peter Kneffel, dpa

Fahrdienstleiter wird fahrlässige Tötung vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte am 18. Juli Anklage gegen den Fahrdienstleiter im Bahnhof von Bad Aibling erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.

Es bestehe der Verdacht, "dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", so die Ermittler. Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. dpa

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