Berger-Prozess geht weiter
Landshut (lby) - Der Prozess gegen den Passauer Wildfleischhändler Karl Heinz Berger geht weiter. Der Vorsitzende Richter äußerte während des letzten Prozesstages den Verdacht, dass bei Berger systematisch und im großem Stil abgelaufene Tiefkühlware aufgekauft worden sein könnte. Gleichzeitig stellte das Landgericht Landshut aber fest, dass es keine allgemeinen Richtwerte für die Mindesthaltbarkeitsdaten bei Fleischwaren gibt. Am 15. November wird weiter verhandelt. 
Bereits verurteilt wegen Manipulation sind rund ein halbes Dutzend ehemalige leitende Mitarbeiter des Passauer Unternehmens. Die ehemaligen Beschäftigten, die in dem Strafprozess gegen Karl Heinz Berger als Zeugen vernommen wurden, haben bereits vor dem Prozess gegen ihren früheren Chef Strafbefehle erhalten, die bis auf einen bereits rechtskräftig sind. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich ausschließlich um Führungspersonal wie Betriebsleiter oder deren Stellvertreter.
Zeugen hatten vor der Landshuter Wirtschaftsstrafkammer bestätigt, dass von der Berger Wild GmbH geliefertes Frischfleisch oft mit Tiefkühlware verschnitten gewesen sei. "Jeder hat gewusst, dass es nicht richtig ist, aber jeder war froh, dass er seine Arbeit hat", sagte ein Ex-Mitarbeiter Bergers. In einer Anweisung eines Vorgesetzten sei davon die Rede gewesen, dass eben Ware "aufgeweckt" werden müsse, wenn es nicht genügend Frischfleisch gebe. Ein anderer Zeuge sagte aus, dass bei Berger in der Wildsaison ab September etwa ein Drittel der angeblichen Frischware aus Tiefkühlfleisch bestand.
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