Bordellbesitzer muss für Anschläge auf Konkurrenz ins Gefängnis
Um die Konkurrenz zu schädigen, hat ein Bamberger Bordellbesitzer Anschläge mit stinkender Buttersäure und Brandsätzen in Auftrag gegeben. Nun fiel das Urteil.
Im Prozess um einen Machtkampf im Bamberger Rotlichtmilieu ist der Hauptangeklagte zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Bamberg sahen es als erwiesen an, dass der 55 Jahre alte Bordellbesitzer mehrere Brand- und Buttersäure-Anschläge auf ein Haus der Konkurrenz in Auftrag gegeben hatte. "Er war die treibende Kraft. Er hatte ein originäres Interesse an der Ausführung der Taten", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in Bamberg.
Die Angeklagten warfen außerdem Molotowcocktails auf zwei Autos
Der langjährige Bordellbesitzer habe zudem die "unmittelbare Tatherrschaft" gehabt. Deshalb ist er auch als Mittäter und nicht nur als Anstifter der Anschläge unter anderem wegen schwerer Brandstiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt worden.
Mit auf der Anklagebank saßen sein ehemaliger Geschäftspartner sowie dessen fünf Komplizen. Die sechs Männer hatten laut Urteil zwischen September 2016 und Januar 2017 drei Anschläge auf ein anderes Bordell in Bamberg verübt. Außerdem warfen sie Molotowcocktails auf zwei Autos. Drahtzieher war laut Urteil dabei der 55-Jährige.
Anschläge auf Bordell: Der Hauptangeklagte gilt nachweislich als Drahtzieher
Der hatte bis zuletzt vor Gericht die Vorwürfe abgestritten und behauptet, er habe nichts von den Anschlägen gewusst, und von einer Intrige gegen ihn gesprochen. Sein 26 Jahre alter Ex-Geschäftspartner wolle ihm das in die Schuhe schieben, um selbst eine mildere Strafe zu bekommen, sagte er dazu. Die Richter schenkten dieser Argumentation keinen Glauben. Telefonmitschnitte hätten deutlich gezeigt, dass der Bordellbesitzer das Sagen in dieser Geschäftsbeziehung hatte, begründeten sie ihr Urteil weiter.
Der 26 Jahre alte Ex-Partner muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die übrigen Täter sind zu Strafen zwischen eineinhalb Jahren auf Bewährung und wegen noch nicht abgesessener Reststrafen zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. (dpa/lby)
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