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NSU-Prozess
26.07.2017

Bundesanwaltschaft sieht Beate Zschäpe als "Tarnkappe" des NSU

Der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe droht eine lebenslange Haft wegen Mordes.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Die Plädoyers im NSU-Prozess haben begonnen. Die Bundesanwaltschaft hält Beate Zschäpe für überführt und bezeichnet sie als genauso schuldig wie Böhnhardt und Mundlos.

Beate Zschäpe kann dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft schon sehr bald nicht mehr folgen, es geht ihr zu schnell. Ihr Verteidiger Mathias Grasel bittet Oberstaatsanwältin Anette Greger, ein paar Sätze zu wiederholen – ab dem Wort "Tarnkappe". Ob bewusst oder unbewusst lenkt Grasel damit alle Aufmerksamkeit auf einen Schlüsselsatz des Plädoyers, der Grundlage für eine sehr lange Inhaftierung seiner Mandantin werden könnte.

Bundesanwaltschaft: Zschäpe genauso schuldig wie Böhnhardt und Mundlos

"Die Angeklagte Zschäpe fungierte als Tarnkappe", bringt Greger nämlich auf den Punkt, was die Bundesanwaltschaft der 42-Jährigen nach dem Ende der Beweisaufnahme in dem nun mehr als vier Jahre dauernden Prozess vorwirft. "Sie tarnte das System NSU ab." Für die Bundesanwaltschaft dreht sich alles um genau diese Funktion.

Manche fanden es kühn, als die Karlsruher Behörde Zschäpe 2013 als Mittäterin an den zehn NSU-Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen vor Gericht brachte, obwohl sie keine Beweise hatte, dass Zschäpe an einer der Taten direkt beteiligt war. Doch über den langen Prozessverlauf sieht sich die Anklage auch an dieser rechtlich schwierigen Stelle bestätigt. Für Greger ist Zschäpes Rolle "in der rechtlichen Bewertung ebenso essenziell für jede Tat wie die der beiden männlichen Gruppenmitglieder". Kurz gefasst: Zschäpe ist nach Überzeugung der Anklage genauso schuldig wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die gemordet, gesprengt, geraubt haben. Warum das Trio im Jahr 2007 seine Mordserie beendete, habe die Beweisaufnahme nicht beantworten können, sagte Greger. Den Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt im November 2011 nannte die Anklägerin eine geplante "Exit-Strategie", ebenso wie Zschäpes Versuch, die Fluchtwohnung zu zerstören und Beweise zu vernichten.

Heftigste Terroranschläge seit der RAF

Bundesanwalt Herbert Diemer ordnet den NSU-Terror in seiner historischen Bedeutung direkt neben dem Terror der linksextremen RAF ein. Es handle sich um die "heftigsten und umfassendsten Terroranschläge" seither.

Zschäpe verfolgt das Plädoyer so wie die meisten Teile des NSU-Prozesses: reglos. Ihr einziger Beitrag an über 370 Verhandlungstagen war eine Erklärung, in der sie die Mitgliedschaft im NSU bestritt und erklärte, von den Morden erst im Nachhinein etwas mitbekommen zu haben. Oberstaatsanwältin Greger nimmt ihr das nicht ab. Die beiden Uwes seien Zschäpes "Familie" gewesen. Und in dieser habe Zschäpe das Sagen gehabt: "Sie hatte die beiden Männer im Griff", zitiert Greger eine Zeugin. Die Bundesanwaltschaft will ihr Plädoyer am Mittwoch fortsetzen.

Bestand der NSU tatsächlich nur aus drei Mitgliedern?

Die Anwälte der NSU-Opfer und der Hinterbliebenen bewerteten den ersten Tag des Schlussvortrags der Anklage unterschiedlich.

"Ein guter Tag für die Opfer nach vier Jahren Wartezeit", sagte Rechtsanwalt Bernd Behnke. Sein Kollege Sebastian Scharmer kritisierte dagegen die Darstellung des NSU als isoliertes Trio. Auch Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler bezweifelte, dass die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" tatsächlich - wie von der Bundesanwaltschaft dargestellt - nur aus drei Mitgliedern bestand: "Wir wissen nicht, wie groß der NSU ist, wir wissen nicht, welche Rolle V-Leute spielten." afp, dpa

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