Der Treueeid im Wortlaut
Im Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und demHeiligen Stuhl vom 12. September 1933 ist das Verhältnis von Staat und Kirche geregelt. Der Artikel 16 schreibt vor, dass dieernannten Bischöfe in Bayern einen Treueeid auf Deutschland undBayern ablegen. Der Wortlaut des Treueeids lautet:
"Vor Gott und aufdie heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einemBischof geziemt, Deutschland und Bayern Treue. Ich schwöre undverspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten undvon meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge umdas Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich inAusübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zuverhüten trachten, der es bedrohen könnte."
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