Eine "Reichsbürgerin"? Allgäuer Bürgermeisterin suspendiert
Die Landesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Bürgermeisterin von Bolsterlang im Oberallgäu, Monika Zeller, der Reichsbürger-Bewegung nahesteht.
Die Landesanwaltschaft Bayern hat am Dienstag Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller (Freie Wähler) suspendiert. Die Oberallgäuer Rathauschefin wurde vorläufig des Dienstes enthoben, weil sie laut der Justizbehörde der Reichsbürger-Bewegung nahesteht. Zudem wird eine Disziplinaranklage erhoben, um Zeller aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Darüber soll das Verwaltungsgericht München entscheiden, wo die Klage in den nächsten Tagen eingehen wird.
Mehrere Hinweise: Zeller soll Reichsbürger-Bewegung nahe stehen
Nach Abschluss der Ermittlungen sieht es die Landesanwaltschaft als erwiesen an, dass Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Staatsangehörigkeitsausweise gestellt hat. Diese sogenannten gelben Scheine dienen Reichsbürgern als Passersatz. Zudem hat Zeller nach Behördenangaben Selbstauskünfte in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beantragt und dabei für die Reichsbürger-Bewegung typische Angaben gemacht. Sie nannte als Wohnsitzstaat „Bayern (Deutschland als Ganzes)“ und gab zudem an, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die des Königreichs Bayern zu besitzen. Zudem habe Zeller aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus den Kreisen der Reichsbürgerbewegung 2016 ein Raum der Gemeinde für einen Vortrag überlassen wurde.
„Sie hat an dieser Veranstaltung selbst teilgenommen und nicht verhindert, dass der Vortragende das Gedankengut der Reichsbürgerbewegung verbreitet“, teilte Oberlandesanwalt Dr. Jörg Spennemann mit. „Die kommunale Wahlbeamtin ist nach Einschätzung der Landesanwaltschaft als Anhängerin der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreiteten Gedankengut nicht glaubhaft distanziert“. Somit habe sie gegen die „Kernpflicht“ eines jeden Beamten verstoßen, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt auch und gerade gegenüber Gruppen einzutreten, die sie angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Deshalb erscheine „eine weitere Tätigkeit als erste Bürgermeisterin untragbar.“
Der zweite Bürgermeister übernimmt vorläufig
Über ein Jahr dauerte das Disziplinarverfahren, dass die Landesanwaltschaft im April 2017 eingeleitet hatte. Die Ermittlungen hätten sich aufwendig gestaltet“, begründete Spennemann die Verzögerung. Die Ermittlungen wurden im Februar 2018 abgeschlossen. Zum Ergebnis musste die Bürgermeisterin noch einmal gehört werden. Dabei habe Zeller Fristverlängerung und die Durchführung einer weiteren persönlichen Anhörung beantragt, die Mitte Juni stattgefunden hat.
Monika Zeller war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Sie hat die Möglichkeit, bei Gericht die Aussetzung der Suspendierung zu beantragen. Sie hatte sich in der Vergangenheit von der Reichsbürger-Bewegung distanziert, aber eingeräumt einen „gelben Schein“ beantragt zu haben. Der zweite Bürgermeister Rolf Walter wird vorläufig die Amtsgeschäfte in Bolsterlang übernehmen, teilte das Landratsamt mit. Nun müsse abgewartet werden, wie das Verwaltungsgericht entscheidet und bis feststehe, ob Zeller aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe erneut das Gefühl, dass die Bayerische Justiz immer dann besonders hart und unerbittlich durchgreift, wenn die Beschuldigten kein CSU-Parteibuch vorweisen können, während sich zeitgleich kein Staatsanwalt, kein Justizminister und auch kein Generalbundesanwalt um schwerste strafrechtliche Vorwürfen (siehe: www.stoppt-söder.de) gegen Dr. Markus Söder u. a. kümmert, nicht einmal im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl. Ich kann mich erinnern, dass die Vorwürfe gegen Frau Zeller schon vor langer Zeit in den Medien erörtert wurden. Ist es Zufall, dass die Suspendierung erst jetzt und nur wenige Monate vor der Landtagswahl erfolgt?