Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Oberallgäu: Eine "Reichsbürgerin"? Allgäuer Bürgermeisterin suspendiert

Oberallgäu
19.06.2018

Eine "Reichsbürgerin"? Allgäuer Bürgermeisterin suspendiert

Weil eine Bürgermeisterin im Oberallgäu einer Reichsbürger-Bewegung nahestehen soll, hat die Landesanwaltschaft sie vorläufig suspendiert.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Die Landesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Bürgermeisterin von Bolsterlang im Oberallgäu, Monika Zeller, der Reichsbürger-Bewegung nahesteht.

Die Landesanwaltschaft Bayern hat am Dienstag Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller (Freie Wähler) suspendiert. Die Oberallgäuer Rathauschefin wurde vorläufig des Dienstes enthoben, weil sie laut der Justizbehörde der Reichsbürger-Bewegung nahesteht. Zudem wird eine Disziplinaranklage erhoben, um Zeller aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Darüber soll das Verwaltungsgericht München entscheiden, wo die Klage in den nächsten Tagen eingehen wird.

Mehrere Hinweise: Zeller soll Reichsbürger-Bewegung nahe stehen

Nach Abschluss der Ermittlungen sieht es die Landesanwaltschaft als erwiesen an, dass Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Staatsangehörigkeitsausweise gestellt hat. Diese sogenannten gelben Scheine dienen Reichsbürgern als Passersatz. Zudem hat Zeller nach Behördenangaben Selbstauskünfte in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beantragt und dabei für die Reichsbürger-Bewegung typische Angaben gemacht. Sie nannte als Wohnsitzstaat „Bayern (Deutschland als Ganzes)“ und gab zudem an, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die des Königreichs Bayern zu besitzen. Zudem habe Zeller aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus den Kreisen der Reichsbürgerbewegung 2016 ein Raum der Gemeinde für einen Vortrag überlassen wurde.

Monika Zeller.
Foto: Freie Wähler

„Sie hat an dieser Veranstaltung selbst teilgenommen und nicht verhindert, dass der Vortragende das Gedankengut der Reichsbürgerbewegung verbreitet“, teilte Oberlandesanwalt Dr. Jörg Spennemann mit. „Die kommunale Wahlbeamtin ist nach Einschätzung der Landesanwaltschaft als Anhängerin der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreiteten Gedankengut nicht glaubhaft distanziert“. Somit habe sie gegen die „Kernpflicht“ eines jeden Beamten verstoßen, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt auch und gerade gegenüber Gruppen einzutreten, die sie angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Deshalb erscheine „eine weitere Tätigkeit als erste Bürgermeisterin untragbar.“

Der zweite Bürgermeister übernimmt vorläufig

Über ein Jahr dauerte das Disziplinarverfahren, dass die Landesanwaltschaft im April 2017 eingeleitet hatte. Die Ermittlungen hätten sich aufwendig gestaltet“, begründete Spennemann die Verzögerung. Die Ermittlungen wurden im Februar 2018 abgeschlossen. Zum Ergebnis musste die Bürgermeisterin noch einmal gehört werden. Dabei habe Zeller Fristverlängerung und die Durchführung einer weiteren persönlichen Anhörung beantragt, die Mitte Juni stattgefunden hat.

Monika Zeller war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Sie hat die Möglichkeit, bei Gericht die Aussetzung der Suspendierung zu beantragen. Sie hatte sich in der Vergangenheit von der Reichsbürger-Bewegung distanziert, aber eingeräumt einen „gelben Schein“ beantragt zu haben. Der zweite Bürgermeister Rolf Walter wird vorläufig die Amtsgeschäfte in Bolsterlang übernehmen, teilte das Landratsamt mit. Nun müsse abgewartet werden, wie das Verwaltungsgericht entscheidet und bis feststehe, ob Zeller aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird.

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.06.2018

Ich habe erneut das Gefühl, dass die Bayerische Justiz immer dann besonders hart und unerbittlich durchgreift, wenn die Beschuldigten kein CSU-Parteibuch vorweisen können, während sich zeitgleich kein Staatsanwalt, kein Justizminister und auch kein Generalbundesanwalt um schwerste strafrechtliche Vorwürfen (siehe: www.stoppt-söder.de) gegen Dr. Markus Söder u. a. kümmert, nicht einmal im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl. Ich kann mich erinnern, dass die Vorwürfe gegen Frau Zeller schon vor langer Zeit in den Medien erörtert wurden. Ist es Zufall, dass die Suspendierung erst jetzt und nur wenige Monate vor der Landtagswahl erfolgt?