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  3. Fall Armin N.: Grüne beantragen Untersuchung in Allgäuer Koks-Affäre

Fall Armin N.
17.03.2015

Grüne beantragen Untersuchung in Allgäuer Koks-Affäre

Allgäuer Rauschgift-Skandal: Armin N. mit seinen Anwälten vor dem Kemptener Landgericht.
Foto: Ralf Lienert (Archiv)

Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, eine unabhängige Kommission im Fall der Allgäuer Koks-Affäre einzurichten. Es sind noch einige Fragen offen.

Der Fall des früheren Allgäuer Rauschgiftfahnders Armin N., 53, soll von einer unabhängigen Untersuchungskommission bearbeitet werden. Dies haben die Landtags-Grünen von der Staatsregierung gefordert. In dem unter anderem von dem Oberallgäuer Grünen-Abgeordneten Thomas Gehring gestellten Antrag ist von einer „unabhängigen und weisungsfreien Untersuchungskommission“ die Rede.

Der ehemalige Chef der Allgäuer Rauschgiftfahndung, Armin N., war vor fünf Wochen wegen des Besitzes von 1,8 Kilogramm Kokain, Vergewaltigung seiner Frau, Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem hatte die erste Strafkammer des Kemptener Landgerichts für den nach eigenen Angaben drogenabhängigen Ex-Kommissariatsleiter eine Suchttherapie angeordnet.

Woher stammt das Kokain im Allgäuer Rauschgift-Skandal?

Heute in einer Woche wird der Landtags-Innenausschuss über den Antrag der Grünen entscheiden und eine Beschlussempfehlung formulieren. Dann geht die Angelegenheit ins Plenum, wo erneut über den Antrag abgestimmt wird. Eine weisungsfreie Untersuchungskommission hat nichts mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags zu tun, für dessen Einrichtung mindestens 20 Prozent der Landtagsabgeordneten stimmen müssen. Nach dem Willen der Grünen sollte eine Untersuchungskommission des Kemptener Koks-Skandals unter anderem die Frage klären, woher das Kokain stammt, das bei Armin N. gefunden worden war.

Im Prozess hatte der 53-jährige Ex-Polizist Erinnerungslücken geltend gemacht. Er hatte gesagt, das Rauschgift sei ihm vor vielen Jahren zu Schulungszwecken aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft ausgehändigt worden. Dort gab es jedoch keinen entsprechenden Aktenvermerk. Eine Untersuchungskommission sollte sich aus Sicht der Antragssteller auch mit der Frage beschäftigen, ob ein Ermittlungsbeamter vom Dienst suspendiert wurde, weil er Armin N. auf die Schliche gekommen war.

Armin N. hatte angegeben, er habe spätestens seit 2007 Kokain konsumiert

Auch solle geklärt werden, warum die angebliche Alkohol- und Drogenabhängigkeit des Ex-Spitzenbeamten offenbar niemandem aufgefallen war. Armin N. hatte angegeben, er habe spätestens seit 2007 regelmäßig Kokain konsumiert. Das Urteil gegen den früheren Kommissariatsleiter ist mittlerweile rechtskräftig. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte er seiner Frau 35.000 Euro gezahlt.

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