Gerichtsurteil: Skitourengeher dürfen Pisten nutzen
Tourengeher dürfen im Raum Garmisch-Partenkirchen weiter Abfahrten nutzen - zumindest, wenn es nach dem Verwaltungsgerichtshof geht.
Skitourengeher dürfen im Raum Garmisch-Partenkirchen die Abfahrten weiter für ihren Sport nutzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nach Mitteilung vom Donnerstag die Berufung der Zugspitzbahn gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München verworfen.
Ein Sportler hatte gegen die Sperrung von Skipisten für die Tourengeher geklagt. Nun dürfen sie die Abfahrten im Hausberg-, Kreuzeck- und Osterfeldergebiet weiter nutzen. Nur während der Präparierung sind die Pisten gesperrt. Mit den schriftlichen Urteilsgründen ist erst in einigen Wochen zu rechnen.
Zugspitzbahn hatte Tourengehern Zugang verwehrt
Die Zugspitzbahn hatte den Tourengehern den Zugang zu den Abfahrten nach dem Bayerischen Naturschutzgebiet verwehrt. Dort heißt es, dass Sperren errichtet werden können, "wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt wird". Dies hat der VGH wohl verneint.
Unabhängig davon steht noch eine sicherheitsrechtliche Anordnung des Marktes Garmisch-Partenkirchen dem Tourengehen im Wege. Dagegen ist ein weiteres Verfahren anhängig. (dpa)
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