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30.08.2018

Gesetz bremst Rechte aus

Extremisten weichen im Netz auf andere Plattformen aus

Das umstrittene Gesetz gegen Hass im Netz zeigt nach Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes Wirkung in der rechtsextremen Szene. Rechtsextremistische Gruppierungen müssten alternative Kommunikationsplattformen für Aktivisten, Sympathisanten und mögliche Interessenten finden, sagte ein Sprecher des Landesamts für Verfassungsschutz. „Nach der Löschung von Accounts beispielsweise auf Facebook, Instagram oder Youtube führt eine Abwanderung auf eine alternative Plattform zu einem Schwund an Followern. Eine geringere Reichweite erschwert dann die Rekrutierung neuer Mitglieder.“

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Allerdings hatte das Gesetz immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit war die Rede. Unternehmen wie Facebook kritisierten, dass der Staat die Bekämpfung von Hass und Falschmeldungen im Netz an private Unternehmen abwälze. Außerdem sei die Höhe der angedrohten Bußgelder unangemessen.

Laut der ersten Halbjahresbilanz wurden beim Videodienst Youtube von Januar bis Juni knapp 215000 vermeintlich rechtswidrige Inhalte gemeldet. Etwa 27 Prozent der gemeldeten Inhalte wurden entfernt, da sie tatsächlich NetzDG-Straftatbestände darstellten oder gegen die Community-Richtlinien verstießen. Beim Kurznachrichtendienst Twitter gingen sogar knapp 265000 Beschwerden ein. Bei etwas mehr als jeder zehnten Beschwerde wurden die Inhalte blockiert oder entfernt. Bei Facebook – wo ein komplizierteres Meldeverfahren existiert – wurden lediglich 1704 Beiträge beanstandet. Davon wurden 362 geblockt oder entfernt, das entspricht etwa 21 Prozent.

Bußgelder musste nach eigenen Angaben keine der drei Plattformen zahlen. (dpa) "Kommentar

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