Nacktläufer muss künftig Handtuch tragen
Ansbach/Gunzenhausen (lb) - Ein 51-jähriger Mann, der seit zwei Jahren als "Nacktläufer von Gunzenhausen" für Aufsehen sorgt, will künftig zumindest mit einem kleinen Handtuch bekleidet spazieren gehen. Dazu verpflichtete er sich am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.
Dem Mann war vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auferlegt worden, seine Geschlechtsorgane auf öffentlichen Wegen und Plätzen vor den Blicken anderer zu verbergen. Doch auch nach einer Zwangsgeldandrohung wurde er nach Erkenntnissen des Landratsamtes dreimal nur mit Turnschuhen bekleidet gesehen. Daraufhin forderte ihn die Behörde auf, das Zwangsgeld von 300 Euro zu bezahlen.
Dagegen klagte der 51-Jährige und berief sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit, zu der seiner Meinung nach auch seine Nacktaktivitäten zählten. Die Argumentation der Behörde, dass nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit gegen die Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Gemeinschaftsleben verstoße, wollte er nicht gelten lassen.
Auf Anraten des Gerichts zog er jedoch seine Klage gegen den Zwangsgeldbescheid zurück. Denn in der Verhandlung ließ sich der Richter nicht auf eine Grundsatzdiskussion über künstlerische Freiheiten ein. Bei einem erneuten Nacktauftritt droht dem Flitzer ein Zwangsgeld von 400 Euro.
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