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Justiz
20.05.2017

Horror, Sex und viele Rätsel

Gabriele P. hat ihren Freund mit einer Kreissäge getötet.
Foto: M. Balk, dpa

Eine Studentin tötet ihren Freund mit einer Handkreissäge. Angeklagt ist sie wegen Mordes, verurteilt wird sie wegen Totschlags. Eine entscheidende Frage bleibt aber offen

Nur einmal hatte sie in den vergangenen Wochen im Gerichtssaal ihr Gesicht gezeigt. Der Richter hatte gerade eine Skizze des Tatortes vor sich ausgebreitet, da ging die 32-Jährige zum Richterpult, um sich die Zeichnung anzusehen. Auf dem Weg zurück in die Anklagebank konnten die Zuschauer für eine Sekunde die versteinerte, blasse Miene der jungen Frau sehen. Bis zuletzt hatte sie keine Aufklärung gegeben, warum sie ihren Freund Ende 2008 beim Sex mit einer Kreissäge getötet hatte. Am Freitag wurde sie verurteilt – zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags.

Wer ist diese Frau, die Bekannte als liebenswert und hilfsbereit beschrieben? Was brachte die frühere Pädagogikstudentin zu so einer grausamen Tat?

Auch nach dem Urteil, gegen das die Staatsanwaltschaft eine Revision prüft, bleibt das ein Rätsel – nicht nur für die Zuschauer, denen sie auch bei der Urteilsverkündung wie üblich den Rücken zuwandte. Die Frage nach dem Warum stehe nach wie vor offen im Raum, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Sie habe Angst vor ihrem damaligen Freund gehabt, hatte die Frau vor Gericht erklärt.

Wovor genau sie sich fürchtete, darauf gab sie im Laufe der Verhandlung völlig unterschiedliche Antworten. Das Motiv, das dem Gericht am wahrscheinlichsten erschien: Unzufriedenheit mit ihrer Beziehung.

Warum sie die Tötung als einzigen Weg aus dieser Lage sah, ist unklar. Was genau an jenem Abend im Dezember 2008 passierte, daran könne sie sich nicht mehr genau erinnern, behauptete sie immer wieder. Das Gericht stützte sich deshalb auf Aufzeichnungen, die sie zwei Jahre nach der Tat niedergeschrieben hatte, und auf rechtsmedizinische Gutachten. An jenem Tag im Dezember 2008 hatte sich das Paar gestritten. Wieder einmal. Trotzdem landeten sie im Bett, vielleicht zur Versöhnung.

Der Student hatte sich bereits hingelegt, setzte sich eine abgedunkelte Taucherbrille auf die Augen und ließ sich fesseln, in Erwartung eines Sexspiels. Stattdessen packte die Frau die Handkreissäge, die in der Nähe des Bettes lag, und drückte sie dem Opfer zweimal gegen den Hals, so die Erkenntnisse des Gerichts. Innerhalb weniger Sekunden war der Mann tot.

Monatelang lag die Leiche im Dachboden des Einfamilienhauses in Haar bei München, in dem die Frau mit zwei Mitbewohnern lebte. „Im modrigen alten Häuschen“ sei den Mitbewohnern wegen Kleintierhaltung, Cannabisgeruch und der „Vernachlässigung üblicher Hygienestandards“ kein seltsamer Geruch aufgefallen, so der Richter. Erst ein halbes Jahr später, im Juni 2009, fand der neue Freund der 32-Jährigen die Leiche. Zur Polizei ging er nicht.

Stattdessen half er der Studentin zusammen mit einem Bekannten, die Überreste des Opfers im Garten zu vergraben. Doch Jahre später verplapperte sich der neue Freund in betrunkenem Zustand. „Über dem Haus liegt ein dunkles Geheimnis“, erzählte er. Eine Bekannte bekam das über mehrere Ecken mit und ging im Dezember 2015 zur Polizei.

Anfang 2016 fanden Ermittler schließlich die Leiche im Garten und nahmen die Pädagogikstudentin fest. Sie räumte die Bluttat ein, gab aber an, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können. „Ihr Geständnis brachte letztlich aber kein Licht, sondern allenfalls Lichtstrahlen ins Dunkel“, sagt Höhne. Sie habe Angst vor dem Toten gehabt, versuchte die 32-Jährige zu erklären. Doch warum?

Darauf konnte die Angeklagte keine plausiblen Antworten geben. „Dies ist unbefriedigend, aber letztlich so zu akzeptieren“, befand Höhne. Das Strafrecht könne sich mit dieser Unsicherheit begnügen, sagte er – anders die Adoptiveltern des Toten, die im Prozess als Nebenkläger auftraten. Ihnen wäre eine Aufklärung – gerade nach Abschluss der Hauptverhandlung – für ihren Seelenfrieden zu wünschen gewesen. Lisa Forster, dpa

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