Im Mollath-Prozess wird ein Freispruch erwartet
Im Gustl Mollath-Prozess wird am Donnerstag ein Urteil gesprochen - erwartet ist ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft glaubt jedoch nicht an Mollaths Darstellung.
Gustl Mollath darf nach 16 Verhandlungstagen am Donnerstag das Gericht in Freiheit verlassen. Der 57-Jährige wird an diesem Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen - das gibt die deutsche Prozessordnung in dem Wiederaufnahmeverfahren vor. Ob an dem Nürnberger jedoch der Makel des Gewalttäters haften bleibt, ist vor dem Urteilsspruch die spannende Frage. Er soll seine Frau geschlagen, gebissen, getreten, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und eingesperrt haben.
Gustl Mollath beschuldigt Ex-Frau
Gustl Mollath selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen: "Die mir vorgeworfenen Straftaten habe ich nicht begangen." Er beschuldigte dagegen in dem umfangreichen Verfahren seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Sie habe Straftaten erfunden, die er begangen haben soll, "um mich kostengünstig zu entfernen", behauptete Mollath vergangenen Freitag in seinen letzten Worten vor dem Urteil. Er forderte einen Freispruch aus erwiesener Unschuld.
Staatsanwaltschaft: Mollath ist schuldig
Die Staatsanwaltschaft glaubt derweil nicht an ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl forderte, Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen. Hinweise auf eine erneute Unterbringung des Nürnbergers aufgrund einer Wahnvorstellung oder Gemeingefährlichkeit sieht der Anklagevertreter nicht.
Meindl beantragte zudem eine Entschädigung für die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren sowie die Ausgaben Mollaths für seine Verteidigung trägt ohnehin die Staatskasse. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für Mollath.
Mollath ist Freispruch sicher
Da bei einem Wiederaufnahmeverfahren der Angeklagte nicht schlechter gestellt werden darf, als beim Ausgangsverfahren, ist Gustl Mollath ein Freispruch sicher. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen bekundeten Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Erst nach mehr als sieben Jahren kam er frei. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. (dpa/lby/AZ)
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