Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Islamische Gemeinde Penzberg bleibt unter Beobachtung

Justiz
16.07.2010

Islamische Gemeinde Penzberg bleibt unter Beobachtung

Alen Jasarevic: Moschee Penzberg. Bild: Ralf Gerard
Foto: -

Die Islamische Gemeinde Penzberg ist mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Sie darf weiter im Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes genannt werden.

Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist mit ihrem Eilantrag gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2008 auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gescheitert. Das Gericht bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilte, gibt es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel. Die Gemeinde kann nun versuchen, in einem Hauptsacheverfahren gegen die Erwähnung im Bericht vorzugehen.

Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem mit der fehlenden Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung, weil inzwischen der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht worden sei. Für die Einschätzung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit und für das Handeln der zuständigen staatlichen Stellen sei immer der aktuelle Bericht maßgeblich. Der Verfassungsschutzbericht 2009 sei bislang von der IGP aber nicht angegriffen worden.

Die Richter stimmten zudem dem Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu, die vom Verein beanstandete Passage sei nach der Prüfung im Eilverfahren nicht zu beanstanden. Die strittige Passage habe in den Bericht aufgenommen werden dürfen. Dort wird die IGP als ein "Beispielsfall für formal nach außen hin vollzogene Distanzierungsbemühungen" gegenüber der als verfassungsfeindlich eingestuften Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG) genannt.

Trotz der Distanzierungsbemühungen sei auch 2008 in der IGP für Veranstaltungen der IGMG geworben worden, heißt es im Bericht. Der vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zufolge bestehen zudem Verbindungen des Vereinsvorsitzenden der IGP sowie auch des Imams der Moschee in Penzberg zu Milli Görüs.

Rechtsanwalt kündigt Hauptsacheverfahren an

Der Rechtsanwalt der IGP, Hildebrecht Braun, kündigte nun an, das Hauptsacheverfahren zu starten. Man werde "es gewiss nicht dauerhaft hinnehmen, dass ausgerechnet die Penzberger an den Pranger gestellt werden mit einem Vorwurf, der sie völlig zu Unrecht trifft". Im Hauptsacheverfahren wolle die Gemeinde zudem versuchen, gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2009 vorzugehen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fühlt sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. "Sie zeigt, dass die Position des Verfassungsschutzes wohlbegründet und richtig ist", sagte Herrmann. Solange die IGP sich nur formal von islamistischen Organisationen distanziere, bleibe der Verfassungsschutz tätig. (ddp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.