Islamische Gemeinde Penzberg bleibt unter Beobachtung
Die Islamische Gemeinde Penzberg ist mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Sie darf weiter im Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes genannt werden.
Die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) ist mit ihrem Eilantrag gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2008 auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gescheitert. Das Gericht bestätigte am Freitag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilte, gibt es gegen den Beschluss keine Rechtsmittel. Die Gemeinde kann nun versuchen, in einem Hauptsacheverfahren gegen die Erwähnung im Bericht vorzugehen.
Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem mit der fehlenden Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung, weil inzwischen der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht worden sei. Für die Einschätzung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit und für das Handeln der zuständigen staatlichen Stellen sei immer der aktuelle Bericht maßgeblich. Der Verfassungsschutzbericht 2009 sei bislang von der IGP aber nicht angegriffen worden.
Die Richter stimmten zudem dem Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu, die vom Verein beanstandete Passage sei nach der Prüfung im Eilverfahren nicht zu beanstanden. Die strittige Passage habe in den Bericht aufgenommen werden dürfen. Dort wird die IGP als ein "Beispielsfall für formal nach außen hin vollzogene Distanzierungsbemühungen" gegenüber der als verfassungsfeindlich eingestuften Islamischen Gemeinde Milli Görüs (IGMG) genannt.
Trotz der Distanzierungsbemühungen sei auch 2008 in der IGP für Veranstaltungen der IGMG geworben worden, heißt es im Bericht. Der vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zufolge bestehen zudem Verbindungen des Vereinsvorsitzenden der IGP sowie auch des Imams der Moschee in Penzberg zu Milli Görüs.
Rechtsanwalt kündigt Hauptsacheverfahren an
Der Rechtsanwalt der IGP, Hildebrecht Braun, kündigte nun an, das Hauptsacheverfahren zu starten. Man werde "es gewiss nicht dauerhaft hinnehmen, dass ausgerechnet die Penzberger an den Pranger gestellt werden mit einem Vorwurf, der sie völlig zu Unrecht trifft". Im Hauptsacheverfahren wolle die Gemeinde zudem versuchen, gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2009 vorzugehen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fühlt sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. "Sie zeigt, dass die Position des Verfassungsschutzes wohlbegründet und richtig ist", sagte Herrmann. Solange die IGP sich nur formal von islamistischen Organisationen distanziere, bleibe der Verfassungsschutz tätig. (ddp)
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