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  3. Kaufbeuren: Todeskampf des Babys dauerte zwei Tage - Vater muss 14 Jahre in Haft

Kaufbeuren
07.08.2019

Todeskampf des Babys dauerte zwei Tage - Vater muss 14 Jahre in Haft

Gegen den Vater, der sein acht Monate altes Kind getötet hat, fiel heute das Urteil.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Menschenverachtend - so beschreibt der Richter die Tat eines jungen Mannes. 2018 hat er sein eigenes Baby totgeprügelt. Im Prozess sitzt die Mutter dem Vater gegenüber.

Mit der Faust schlägt der Vater seinem Säugling mehrfach ins Gesicht, schleudert ihn mit dem Kopf voran gegen das Gitter des Kinderbettes, beißt in Unterarm und Schulter. Er wirft den kleinen Körper zurück auf die Wickelunterlage. Durch den Aufprall bricht das Holz. So steht es in der Anklageschrift. So bestätigt sich die Tat vor Gericht. Das acht Monate alte Baby erleidet schwere Hirnverletzungen durch Schütteln und stirbt daran. Das Landgericht Kempten verurteilte den Vater am Mittwoch wegen Mordes: Der 22-Jährige muss 14 Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Es fühle sich an "wie ein böser Traum, so irreal", zitiert die Anwältin der Mutter ihre Mandantin im Plädoyer. Die junge Frau ist Nebenklägerin im Verfahren, sie sitzt somit dem Mörder ihres Sohnes gegenüber. Die beiden waren seit ihrer Jugend ein Paar, der Sohn ein Wunschkind. Nun streifen sich ihre Blicke nur flüchtig. Die 20-Jährige habe sich entschieden, beim Prozess dabei zu sein, weil sie sich Antworten erhoffe, sagt die Anwältin. "Antworten auf die Fragen: Was genau ist passiert? Und warum?" Doch der Angeklagte schweigt zur Tat. Er verfolgt den Prozess meist mit gesenktem Kopf.

Zwei Tage dauert der Todeskampf des Säuglings

An jenem Abend im August vor einem Jahr bittet die Mutter den Angeklagten, auf den Sohn in ihrer Wohnung in Kaufbeuren (Landkreis Ostallgäu) aufzupassen. Sie will zum Sport und dann eine Freundin besuchen. Das Paar hat sich wenige Tage vorher getrennt. Eine Stunde später ruft ihr Ex-Freund auf dem Handy an: Er habe dem Bub wehgetan. Die Frau eilt nach Hause und findet den schwer verletzten Jungen bewusstlos, nur noch mit Schnappatmung.

Eine solche Schwere der Verletzungen habe auch der Gutachter in seiner 30-jährigen Laufbahn kaum erlebt. Die Gitterstäbe haben Hämatome im Gesicht hinterlassen, die Schlüsselbeine sind durch das Quetschen an den Körper gebrochen, Bissverletzungen. Vermutlich war das Kind schnell bewusstlos und hat die Schmerzen nicht mehr gespürt. Zwei Tage dauert der Todeskampf, bis der Junge durch "Absterben des Gehirns", wie es der Richter formuliert, im Krankenhaus stirbt.

Nach der Tat versucht sich der Vater durch Schnitte am Unterarm umzubringen. Mit Polizeibegleitung kommt er ins Krankenhaus. Dort geht er auf die Beamten los, bricht einem die Nase, weshalb er sechs Monate seiner Strafe auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte absitzen muss. Im Krankenhaus stellt man fest: 2,13 Promille und Marihuana-Konsum. Der Angeklagte hatte bereits Bewährungsstrafen wegen Betäubungsmitteldelikten. In seinen jungen Jahren soll er laut Gericht an Drogen "nichts ausgelassen haben" und, wie ein Gutachter feststellt, ist er mit 22 Jahren "massivst alkoholabhängig".

Die Alkoholkrankheit hindere die Kammer daran, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags: "Er hatte das Geschreie nicht ausgehalten und wusste nicht, was er machen sollte." Doch das Gericht sieht das anders: "Von nervlicher Überforderung ist keine Spur", sagte der Richter, das Geschrei könne nicht lange gedauert haben. Stattdessen sieht er ein Mordmerkmal in der Straftat: niedrige Beweggründe.

Richter spricht von einem "Gewaltexzess" des Vaters

Frust über die Trennung, Frust über die Lebenssituation, Frust darüber, dass die Mutter Kontakt zum Ex-Freund hatte, waren der Kammer zufolge die Motive. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde das Handy des Angeklagten ausgewertet, Nachrichten, die das bestätigen, wurden verlesen. Zudem wurde ein Brief des Angeklagten an die Mutter vorgelesen, in dem er über seine Wut schreibt, weil sie sich nach der Trennung mit ihrem Ex-Freund getroffen habe. Die Wut hätte ihn verleitet, Alkohol zu trinken.

Der Alkohol habe ihn verleitet, seinen Sohn qualvoll zu misshandeln, befindet das Gericht. Der Richter spricht von einem "Gewaltexzess": gequetscht, geschlagen, geworfen, geschüttelt. "In menschenverachtender und brutalster Weise wurde ein Kind zu Tode gebracht." Während der Haft muss Angeklagte auch in eine Entziehungsanstalt.

Kurz vor der Urteilsverkündung äußert sich der Vater doch: "Ich habe eine schreckliche Tat begangen und schäme mich dafür. Es tut mir leid für alle Beteiligten." Er blickt zur Mutter. "Vor allem für dich." Er hat Tränen in den Augen - wie viele im Saal.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.08.2019

Warum gibt es bei eindeutig erwiesener Mord- Tat durch einen einfeutig erwiesenen Täter in Deutschland keine richtige Strafe dafür ? Siehe USA , Japan ....

Noch dazu , wenn das Mordopfer völligst und absolut wehrlos war/ist ?

Ein Erwachsener mag sich vielleicht noch eines Mordes erwehren und sich irgendwie in Sicherheit bringen können oder vielleicht Hilfe herbeirufen können - ein Kind , ein Säugling zumal oder aber ein behinderter Mensch kann dies nicht .

In Deutschland gibt es für Mord nicht die richtige Strafe !

08.08.2019

Weil die Todesstrafe durch die Einführung des Grundgesetzes abgeschafft ist. (Art. 102 GG).

Selbst die DDR schaffte 1987 die Todesstrafe ab. In den USA ist sie auch in einigen Staaten abgeschafft in vielen wird sie nicht mehr vollstreckt.

Das Problem beginnt schon bei Ihrer Definition des eindeutigen Mörders. Geständnisse sind da kaum noch zu erwarten. Alle Indizienprozesse haben das Manko, dass die Urteile auch fehlen können.

08.08.2019

So nachsichtig? Tod dauert, egal in welcher Version, maximal eine halbe Stunde, von vierzehn Jahren hat der Täter doch viel mehr...

08.08.2019

Warum vertraut man ihm als Mutter sein Kind an? Er war seit mehreren Jahren rauschgiftabhängig. Und gewalttätig wird er wohl nicht das erste Mal geworden sein, sondern war das vorher schon, wenn auch vlt. nicht gegen das Kind.

06.08.2019

Ein schreckliches Verbrechen. Als Gesellschaft müssen wir überlegen, ob wir dies durch bessere soziale Betreuung, die allerdings auch soziale Kontrolle bedeutet kann, hätten verhindern können.

Nebenbemerkung: Solche Verbrechen werden in diesem Forum anders als beispielsweise jüngst das Verbrechen im Frankfurter Hbf bezeichnenderweise selten kommentiert, weil sie keinen Ansatz für rassistische Kommentare oder gar Hetze bieten.

Raimund Kamm