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15.10.2007

Kurioses Urteil: Stacheldraht darf bleiben

Ein Hausbesitzer muss einen Stacheldrahtzaun zu seinem verfeindeten Nachbarn hin nicht abbauen, entschied das Amtsgericht München.

München (lb). Ein Münchner Eigenheimbesitzer muss einen mit Stacheldraht und Holz errichteten Zaun zu seinem Nachbarn hin nicht abbauen. Er und sein Nachbar hätten vor mehr als drei Jahren in einer Gerichtsverhandlung erklärt, an der seit 2001 bestehenden befestigungsgleichen Anlage nichts ändern zu wollen, begründete das Amtsgericht München sein Urteil.

Die beiden Parteien - zwei Ehepaare, die je eine Hälfte eines Doppelhauses bewohnen - lieferten sich seit Jahren erbitterte Auseinandersetzungen, die mehrfach auch vor Straf- und Zivilgerichten ausgetragen wurden.

Die Einzäunung mit Stacheldraht widerspreche zwar den Grundsätzen des normalen Umgangs mit seinen Mitmenschen. Der aggressive und feindselige Charakter verbiete an sich den Einsatz von Stacheldraht ohne zwingenden Grund. Angesichts der Tatsache, dass sonst über so viele Dinge gestritten wurde, könnten sich die Beklagten aber darauf verlassen, dass zumindest der Zaun nicht angegriffen werde.

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