Landgericht München verhandelt über Verbot von Brecht-Aufführung
Der Suhrkamp Verlag, der die Brecht-Erben vertritt, will Frank Castorfs Inszenierung von Brechts Drama Baal am Münchner Residenztheater verbieten lassen.
Bertolt Brecht räumte einst eine "grundsätzliche Laxheit in Fragen geistigen Eigentums" ein - seine Erben sind da deutlich strenger. Der Suhrkamp Verlag, der die Brecht-Erben vertritt, will Frank Castorfs Inszenierung von Brechts Drama "Baal" am Münchner Residenztheater verbieten lassen.
Das Landgericht München verhandelt an diesem Mittwoch über einen entsprechenden Antrag auf Einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 21 O 1686/15). Die Begründung des Verlages: Bei Castorfs Interpretation handele es sich "um eine nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes.
Brechts "Baal" als Auseinandersetzung mit dem Vietnam-Krieg
Castorf hat Brechts Frühwerk "Baal" unter anderem als Auseinandersetzung mit dem Vietnam-Krieg inszeniert und fügte dazu Texte ein, die Brecht gar nicht geschrieben hat. Brechts Erben geht das zu weit.
Residenztheater-Intendant Martin Kusej hatte den Streit um "Baal" am 30. Januar öffentlich gemacht und erklärt, er halte das Vorgehen von Suhrkamp für "völlig unverständlich".
Ob das Gericht an diesem Mittwoch eine Entscheidung fällen wird, ist unklar. AZ, dpa
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