Mann stiehlt immer wieder Sparschweine
Gericht glaubt aber nicht, dass er krank ist
Ein chronischer Sparschweindieb hat vor Gericht um Therapie gebeten – konnte den Richter aber nicht davon überzeugen, dass er krank ist. „Ich bin gerne bereit für eine Therapie. Ich möchte nicht im Gefängnis das Zeitliche segnen“, sagte der 58-Jährige vor dem Amtsgericht München.
Von März bis Juni hatte er in Geschäften in München und der Region Spendenboxen, Trinkgeldkassen und Trinkgeldsparschweine geklaut. Die Summe der Beute: geschätzt gerade einmal 510 Euro. Vor Gericht sagte der Wiederholungstäter: „Es zeichnet sich ein roter Faden in meinem Leben. Ich bin fixiert auf die Spendenboxen und Spardosen.“ Von 37 Vorverurteilungen hatten nur zwei keinen Diebstahl zum Gegenstand. „Es sind immer diese Schweindl“, sagte der Mann. Er fühle sich mit seinem Problem alleine. „Ich kann ja nicht meine Hände zusammenbinden oder meine Frau als Wachhund benutzen.“ Wenn er ein Schwein mitnehme, sei es eine Ersatzbefriedigung.
Das Schöffengericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte alleine aus Geldnot handelte. Seine Geschichte möge durchaus als tragisch erscheinen, sagte der Vorsitzende Richter aber. „Gleichwohl ist die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich vermindert oder aufgehoben.“ Das Gericht verurteilte den verheirateten Gartenbautechniker daher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)
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