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  3. Gammelfleischskandal: Millionenklage gegen Freistaat

Gammelfleischskandal
30.06.2010

Millionenklage gegen Freistaat

Berger Wild in Passau
Foto: dpa

Ein Wildfleischhändler sieht sich als Opfer eines vorschnellen Verbraucherministeriums, das seine Firma kaputt gemacht haben soll. Jetzt fordert er Schadenersatz vom Freistaat Bayern.

Das Passauer Unternehmen Berger-Wild fordert nach dem sogenannten Gammelfleischskandal vom Freistaat Bayern Schadenersatz in Höhe von 22,5 Millionen Euro.

Das Umweltministerium soll nach Ansicht von Firmenanwalt Horst Koller ohne Grund vor angeblich verdorbenen Produkten des Fleischproduzenten gewarnt haben. Das habe das Unternehmen in die Pleite getrieben, sagte der Anwalt zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch vor dem Landgericht München I.

Mit dem schlagzeilenträchtigen Wildfleischskandal hatte sich 2008 auch ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags befasst. Firmeninhaber Karl Heinz Berger war im November 2006 vom Landgericht Landshut zu zwei Jahren Bewährungsstrafe wegen Betrugs und Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt worden. Der Strafkammer zufolge war aber nicht bewiesen, dass die Firma "Gammelfleisch" in Verkehr gebracht habe.

Wären die Produkte des Unternehmens tatsächlich gesundheitsschädlich gewesen, hätte es für den Angeklagten keine Bewährung gegeben, hieß es in dem Urteil. Das Ministerium hatte im Januar 2006 vor "ranzig, stickig, muffig oder sauer" riechenden Fleischproben gewarnt, bei denen zum Teil "der Fäulnisprozess bereits eingesetzt" habe. Es folgte eine Liste mit Produkten, die "für den Verkehr ungeeignet" seien.

Einen Tag später legte der damalige Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) nach: "Das Ganze hat das Zeug zu einem handfesten Fleischskandal."

Koller macht für Berger-Wild Verstöße des Ministeriums gegen eine Reihe von Vorschriften geltend. So sei das Unternehmen vor der Verbraucherwarnung nicht hinreichend gehört worden. Es sei ihm auch nicht die Möglichkeit geboten worden, eine eigene Pressemitteilung herauszugeben.

Das Europarecht erlaube eine Verbraucherwarnung nur im Falle einer Gesundheitsgefährdung, die hier "unstreitig" nicht vorgelegen habe. Die Hauptforderung beläuft sich auf die Höhe von 7,5 Millionen Euro mit dem Wertverlust der damals liegen gebliebenen Waren und Forderungen, die nicht mehr eingetrieben werden konnten. Mit 15 Millionen Euro wird der Wertverlust der Firma selbst beziffert.

Der beklagte Freistaat hat die Abweisung der Klage beantragt. Die Amtshaftungskammer hat nach den Worten ihres Vorsitzenden Frank Tholl "Probleme" mit den geltend gemachten Schadenspositionen. Diese seien "nur unklar dargelegt". Nach Tholls Worten wird es möglicherweise im Herbst zu einer Beweisaufnahme kommen. Die Kammer erwäge aber auch, den Fall wegen der komplizierten Rechtslage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. dpa

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