Neonazi Wiese auf freiem Fuß
Martin Wiese, der zu sieben Jahren verurteilte Neonazi, wurde bereits am 18. August vorzeitig aus der Haft entlassen. Das bestätigt das Justizministerium.
Früher als geplant ist Martin Wiese, verurteilter Neonazi, am 18. August aus seiner Haft in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth entlassen worden. Das bestätigt Stefanie Ruhwinkel, stellvertretende Pressesprecherin des bayerischen Justizministeriums.
Entgegen der Aussage einer Münchner Zeitung, dementierte Ruhwinkel, dass Wiese vorzeitig entlassen wurde, um "einen Medienrummel" zu verhindern. Der ehemalige Insasse, der während seiner Haft berufstätig gewesen war, hätte noch freie Tage übrig, die ihm an die Haftzeit angerechnet wurden.
Wiese und acht weitere Mitglieder der rechtsextremistischen "Kameradschaft Süd" waren wegen eines geplanten Anschlags bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Gemeindezentrum München vor Gericht gestellt und teilweise zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den damals 29 Jahre alten Wiese am 4. Mai 2005 der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Wiese und andere Führungsmitglieder der "Kameradschaft Süd" planten nach Auffassung des Gerichts "eine blutige Revolution", bei der die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigt werden sollte.
Bei seiner Verurteilung hatten die Richter Wiese auch Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Für ihre Anschlagspläne hätten Wiese und seine Komplizen notfalls auch Mord und Totschlag in Kauf genommen. Ziel eines Führungszirkels um Wiese mit dem Tarnnamen "Schutzgruppe (SG)" sei die Errichtung eines Staates nach nationalsozialistischem Vorbild gewesen. Im Frühjahr 2003 hätten deren Aktivitäten mit der Beschaffung von 1,2 Kilogramm TNT-Sprengstoff und einer Handgranate neue Dimensionen erreicht. Die Gruppe habe insbesondere einen Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am 9. November 2003 diskutiert, dem 65. Jahrestag der Pogromnacht von 1938.
Nach der Haftentlassung steht Wiese nun unter Führungsaufsicht. Diese kann von den Gerichten sowohl zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern als auch für deren bessere Resozialisierung verhängt werden.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, muss der 35-Jährige nach dem entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts München sich für die Dauer von fünf Jahren von seinen Gesinnungsfreunden aus der rechtsextremen Szene fernhalten und den Weisungen eines Bewährungshelfers folgen.
An dem Festakt im November 2003 hatte auch der damalige Bundespräsident Johannes Rau teilgenommen. Wiese war zwei Monate vor dem geplanten Attentat festgenommen worden. dpa, mdc
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