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NSU
13.01.2015

Mitbeschuldigter im NSU-Prozess bleibt weiter in Haft

Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft.
Foto: Peter Kneffel/Archiv (dpa)

Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ralf Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft. Es bestehe weiter dringender Tatverdacht gegen ihn.

Das geht aus einem Beschluss des Münchner Oberlandesgerichts hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Die bisherige Beweisaufnahme stelle den "dringenden Tatverdacht" gegen ihn nicht infrage, die "wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen" hätten sich bestätigt, erklärte der Senat.

Wohlleben soll die Beschaffung der "Ceska"-Pistole in Auftrag gegeben haben, mit der die NSU-Terroristen laut Anklage neun ihrer zehn Opfer töteten. Seine Verteidiger hatten im Dezember seine Freilassung beantragt.

In der Hauptverhandlung ging es am Dienstag zunächst erneut um den Nagelbombenanschlag in Köln im Jahr 2004. Ein Sprengstoffexperte der Polizei schilderte detailliert, wie die Bombe aufgebaut und auf einem Fahrrad montiert war. 

Anschließend wollte das Gericht die Vernehmung des früheren Geheimdienst-V-Manns "Piatto" fortsetzen. "Piatto" soll Zugang zum engsten Kreis der Chemnitzer Unterstützer von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehabt haben.  dpa/lb

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