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Augsburg
15.08.2014

Nach OP behindert: Petra K. wird nach 15 Jahren entschädigt

Eine Patientin wird nach einer Operation behindert. Das Augsburger Gericht sprach ihr nun 400.000 Euro Entschädigung zu.
Foto: Maurizio Gambarini/Symbol (dpa)

Eine Patientin wird nach einer überflüssigen Operation behindert. Das Augsburger Gericht sprach ihr nun 400.000 Euro Entschädigung zu.

„Es geht immer mehr kaputt“, erzählt Petra K. Nicht das Auto der Augsburgerin ist gemeint, sondern ihr eigener Körper. „Ich werde immer unbeweglicher.“ Sie kann ihren Kopf nicht mehr drehen, muss ständig starke Schmerzmittel schlucken, ist arbeitsunfähig. Der Schicksalstag für die heute 45-Jährige sollte der 20. November 1998 sein. Ein Auto war damals in ihren Wagen gerast. Durch die Wucht des Aufpralls verschob sich der Motor und landete auf ihren Knien. Als Retter Petra K. bargen, war sie dennoch kaum verletzt. Bis auf schmerzhafte Prellungen, gerade im Schulter- und Nackenbereich, ein typisches Schleudertrauma.

Ihr damaliges Glück war zugleich ihr Pech. Weil Petra K. seit dem Unfall unter Kopfschmerzen litt, ständiges Kribbeln spürte, reiste sie nach Füssen zu einem ihr empfohlenen Spezialisten. Dr. med. Abbas Montazem ist Facharzt für Neurochirurgie. Er riet ihr, sich von ihm operieren zu lassen. Der Iraner, der in Heidelberg Medizin studiert hat, war damals am Kreiskrankenhaus Füssen tätig, später an anderen Krankenhäusern. Erst 2008 rückte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel den Chirurg bundesweit ins Rampenlicht. Berichtet wurde über den Leidensweg vieler seiner Patienten, die heute Invaliden sind.

Die Warnung vor dem Arzt kam für Petra K. zu spät

Für Petra K. ist die Warnung zu spät gekommen. Immerhin, nach jahrelangem Kampf vor Gericht hat sie vom Augsburger Landgericht jetzt schwarz auf weiß bestätigt bekommen, ihrem Operateur sind „grobe Behandlungsfehler“ unterlaufen. Schlimmer noch, nach 15 Jahren erfährt sie, der Eingriff wäre gar nicht nötig gewesen.

Das Urteil zweier Mediziner, die im Auftrag des Landgerichts das Gutachten fertigten, ist deutlich und fällt vernichtend aus. Die Sachverständigen konnten bei der Patientin keine Hinweise auf angeblich gerissene Bänder am Hals entdecken. Die von Abbas Montazem genannten Gründe, weshalb er ihre obersten Halswirbel mit angeschraubten Metallplatten versteift hat, basieren auf „nicht gesicherten“ Fakten „und sind unseriös“. Zudem hat Montazem dabei eine „besonders große Schraube“ eingesetzt, die Gelenkflächen irreparabel zerstörte.

Die Operation war  „rechtswidrig“

Überhaupt halten die Gutachter den Weg, wie der verklagte Chirurg das Krankheitsbild herausgefunden haben will, für eine „ absolut ungeeignete Methode“.

Für die 4. Zivilkammer des Landgerichts steht ferner fest, dass die Patientin nicht über die Risiken eines so schweren Eingriffs informiert worden ist. Die Operation war damit „rechtswidrig“.

Das Gericht hat Petra K. eine Entschädigung von mehr als 400 000 Euro zuerkannt. Finanziell mindestens genauso bedeutend ist die Entscheidung der Richter, dass der Haftpflichtversicherer des Arztes künftig für alle Kosten aufzukommen hat, die ihr aus der Behinderung entstehen.

Eine schnellere Lösung in dem Prozess wurde verhindert, weil sich zwei Versicherungen ums Geld stritten – während die alleinerziehende Mutter zweier Kinder kämpfte, um finanziell über die Runden zu kommen. Die des verklagten Arztes wollte einen Teil der Kosten auf den Autoversicherer des Unfallgegners abwälzen.

Weil das Gericht feststellte, dass ein „grober Behandlungsfehler“ vorliegt, dreht dies die Beweislast um. Im Falle des Arztes muss er jetzt beweisen, dass er keine Fehler gemacht hat. Kann er das nicht, haftet er für alle Gesundheitsschäden, wenn sich nicht mehr ermitteln lässt, wie viel an der Behinderung Folge des Unfalls oder der Operation ist.

Abbas Montazem, vom Gericht geladen, konnte zu all dem nicht befragt werden. Der heute 74-Jährige hat es vorgezogen, seinen Wohnsitz nach Teheran zu verlegen. Vor dem Landgericht Baden-Baden ist seit 2009 ein Strafverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft macht ihn für den Tod einer Schwedin verantwortlich. Was den Arzt nicht hindert, weiterhin im Internet für seine Operationsmethoden zu werben. Sollte er je wieder nach Deutschland kommen, muss er damit rechnen verhaftet zu werden.

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