Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Nebenkläger fordern Lebenslänglich für "Todespfleger"

11.10.2006

Nebenkläger fordern Lebenslänglich für "Todespfleger"

Kempten (dpa/lby) - Im so genannten Todespfleger-Prozess in Kempten haben die Vertreter der Nebenklage am Mittwoch auf lebenslange Haft und Feststellung einer besonders schweren Schuld des Angeklagten plädiert. Sie schlossen sich damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Diese wirft dem ehemaligen, 28 Jahre alten Krankenpfleger der Sonthofener Klinik vor, 13 Patienten mit einem Medikamenten-Mix ermordet zu haben. In 14 Fällen sieht sie den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an. Eine Befürwortung der besonderen Schwere der Schuld würde eine vorzeitige Haftentlassung erschweren.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sprachen die Anwälte der als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen dem Angeklagten "jegliches nachvollziehbares Mitleid" als Motiv für die Tötungen ab. Vielmehr sei der Beschuldigte beruflich überfordert gewesen und habe dadurch "Selbstmitleid" entwickelt. "Die Kranken sind zum Projektionsmedium seiner eigenen Unfähigkeit geworden, leidende Menschen zu ertragen", sagte einer der Nebenkläger-Anwälte. Anstatt sich wirklich mit deren Leid und Möglichkeiten, dieses zu lindern, auseinander zu setzen, habe er zur Todesspritze gegriffen.

"Der Angeklagte hat nicht aus Mitleid, sondern aus Mordlust getötet, die sich zur Mordsucht gesteigert hat. Er hat aus einem Krankenhaus ein Mordhaus gemacht", sagte der Schwiegersohn eines der Opfer. Das Plädoyer der Verteidigung ist am 26. Oktober vorgesehen, das Urteil soll Anfang November ergehen.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.