Nebenkläger fordern Lebenslänglich für "Todespfleger"
Kempten (dpa/lby) - Im so genannten Todespfleger-Prozess in Kempten haben die Vertreter der Nebenklage am Mittwoch auf lebenslange Haft und Feststellung einer besonders schweren Schuld des Angeklagten plädiert. Sie schlossen sich damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.
Diese wirft dem ehemaligen, 28 Jahre alten Krankenpfleger der Sonthofener Klinik vor, 13 Patienten mit einem Medikamenten-Mix ermordet zu haben. In 14 Fällen sieht sie den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an. Eine Befürwortung der besonderen Schwere der Schuld würde eine vorzeitige Haftentlassung erschweren.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sprachen die Anwälte der als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen dem Angeklagten "jegliches nachvollziehbares Mitleid" als Motiv für die Tötungen ab. Vielmehr sei der Beschuldigte beruflich überfordert gewesen und habe dadurch "Selbstmitleid" entwickelt. "Die Kranken sind zum Projektionsmedium seiner eigenen Unfähigkeit geworden, leidende Menschen zu ertragen", sagte einer der Nebenkläger-Anwälte. Anstatt sich wirklich mit deren Leid und Möglichkeiten, dieses zu lindern, auseinander zu setzen, habe er zur Todesspritze gegriffen.
"Der Angeklagte hat nicht aus Mitleid, sondern aus Mordlust getötet, die sich zur Mordsucht gesteigert hat. Er hat aus einem Krankenhaus ein Mordhaus gemacht", sagte der Schwiegersohn eines der Opfer. Das Plädoyer der Verteidigung ist am 26. Oktober vorgesehen, das Urteil soll Anfang November ergehen.
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