Jetzt ist sicher: Max Strauß bleibt in Freiheit
Nach acht Monaten Steuer-Strafprozess gegen Max Strauß (48) ist jetztklar: Der Politikersohn muss keine Gefängnisstrafe mehr fürchten.
Von Holger Sabinsky, Augsburg. Nach acht Monaten Steuer-Strafprozess gegen Max Strauß (48) ist jetzt klar: Der Politikersohn muss keine Gefängnisstrafe mehr fürchten.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft fordert in der Neuauflage des Verfahrens lediglich eine Strafe von 15 Monaten auf Bewährung. Die Ankläger mussten einige Vorwürfe gegen Strauß fallenlassen.
"Niemand wird begreifen, dass ich für etwas Steuern zahlen soll, was ich nie erhalten habe - und dafür auch noch bestraft werde." Nach jahrelangem Schweigen beschränkt sich der prominente Angeklagte Max Strauß in seinem Schlusswort auf diesen einen Satz.
Er klingt einleuchtend, und wie es aussieht, werden die Richter dieser Argumentation im Wesentlichen folgen. Der 48-jährige Politikersohn steht nach zwölf Jahren Strafverfahren vor einem Freispruch, und das merkt man ihm an. Das Strauß'sche Selbstbewusstsein ist zurückgekehrt, hier und da blitzt schon eine gewisse Kampfeslust durch.
Das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft kann an der guten Laune von Max Strauß nicht mehr viel ändern. Dabei geben sich die Anklagevertreter Wolfgang Natale und Simone Bader wie in den Monaten zuvor redlich Mühe, den Nachweis der Steuerhinterziehung zu führen.
Beim Plädoyer nutzen sie einen Projektor, um ihre Argumentation zu illustrieren. So scheinen die Provisionsbeträge, die Max Strauß vom Lobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten haben soll, an der Wand auf. Eine Cola-Dose steht sinnbildlich für ein Geschäft, das der Angeklagte mit einem Saudi gemacht haben soll. Das alles, um nachzuweisen, dass der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten gewerblich als Lobbyist tätig war und dafür Steuern hätte zahlen müssen.
Die Staatsanwälte führen vier verschiedene Geschäfte auf, bei denen Strauß als "Türöffner" oder "Vermittler" tätig war. Sie wollen zeigen, dass Strauß dem Gewerbe des Lobbyisten nachging. Sie rechnen vor, dass der Angeklagte exakt 337.731,99 Euro Steuern hinterzogen habe. Doch alles kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Staatsanwaltschaft große Teile der Anklage fallenlassen muss. Nur für einen Deal soll Strauß verurteilt werden: Er habe als Türöffner beim Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand mitgeholfen.
Es bleiben etliche Indizien - Reisen und Treffen mit Schlüsselfiguren des Schreiber-Schmiergeldsystems - aber keine harten Beweise. Ankläger Natale ist sich dessen bewusst: Schriftliche Beweise könne er natürlich nicht vorlegen. "Man muss aber auch nicht alles glauben, was einem erzählt wird." Vielmehr sei klar, dass Lobbyist Schreiber seine Schmiergeld-Geschäfte nie schriftlich fixiert habe. In sämtlichen Fällen des Schreiber-Systems habe es vor allem Indizien gegeben. 2004 hatte die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts unter dem Vorsitzenden Maximilian Hofmeister Strauß aufgrund der Indizien zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Das Urteil hielt nicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob es auf und erklärte, das angenommene Treuhandverhältnis zwischen Schreiber und Strauß über das Tarnkonto "Maxwell" sei nicht nachgewiesen. Wegen der zahlreichen Vorgaben des BGH musste die Staatsanwaltschaft ihre Beweisführung komplett umstellen. Weil sich dadurch die Höhe der hinterzogenen Steuer verringerte, reduzierten die Ankläger auch das Strafmaß: 15 Monate mit Bewährung fordern sie für den prominenten Angeklagten und 50 000 Euro Geldbuße.
Die Argumentation, Strauß sei selbst als Lobbyist tätig gewesen und hätte seine Provisionsansprüche dem Finanzamt melden müssen, kritisiert Strauß-Verteidiger Manfred Krautkrämer als "Griff in die steuerliche Trickkiste". Max Strauß sei vor allem Sohn des "allseits hochverehrten Franz Josef Strauß" gewesen. Und daher seien ihm "alle möglichen sinnigen und unsinnigen Geschäfte angetragen" worden, sagte Anwalt Bernd Müssig. Strauß habe aber vor allem als Anwalt für eine Münchner Kanzlei gearbeitet.
Der gravierende Unterschied zu den anderen Verfahren im "Schreiber-Komplex" ist laut Heiko Lesch, dass Strauß nie einen Cent von Schreiber bekommen habe. Und diese plausible Erklärung ist die Trumpfkarte der Verteidiger: "Wer kein Geld erhalten hat, muss auch nichts versteuern." Das sei allein schon eine Frage des "gesunden Menschenverstands", so Steuerberater Krautkrämer.
Am Ende des achtmonatigen Prozesses gebe es also keinerlei Beweise, obwohl "jeder Stein am Wegesrand umgedreht wurde" (Verteidiger Michael Fürst). Es bleibe also nur Freispruch für Max Strauß.
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