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Prozess
06.12.2017

NSU: Wer wusste was?

Nebenkläger erheben schwere Vorwürfe

Erneut haben Anwälte von Opfern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) massive Kritik an den Sicherheitsbehörden geübt. Anwältin Antonia von der Behrens warf dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Münchner Oberlandesgericht vor, von der Gefährlichkeit des abgetauchten NSU-Trios gewusst und geschwiegen zu haben. Ihr Kollege Björn Elberling sprach von dilettantischen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes.

Hauptangeklagte im Prozess ist Beate Zschäpe, gegen die die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft beantragt hat. Elberling vertritt einen Kunden eines Supermarktes in Chemnitz, der 1998 mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überfallen wurde. Der Jugendliche verfolgte die Täter, die auf ihn schossen, ihn aber nicht trafen. Die Waffe sei nie gefunden worden, kritisierte Elberling. Ursache sei eine „Blockadehaltung“ der staatlichen Ankläger. Dabei habe die Bundesanwaltschaft selber den Verdacht gehegt, ein Chemnitzer Gesinnungsgenosse des NSU-Trios könnte sie beschafft haben. 2012 hätten Ermittlungen begonnen. Vier Jahre danach, so Elberling, habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass in der ganzen Zeit offenbar aber nichts mehr unternommen wurde.

Von der Behrens, die einen Angehörigen eines Mordopfers vertritt, sagte, es sei nicht glaubhaft, dass die Geheimdienste nichts von den abgetauchten NSU-Terroristen gewusst hätten. Die Verfassungsschutzämter hätten vorsätzlich „relevantes Wissen zurückgehalten“. (dpa)

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