Ex-Frau erstochen - lebenslange Haft
Ein 62 Jahre alter Mann ist am Donnerstag vom Münchner Schwurgericht wegen Mordes an seiner geschiedenen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der Arbeitslose hatte die Frau vor den Augen des siebenjährigen Sohnes ihres neuen Ehemannes mit zwei Messerstichen getötet. Insbesondere die Anwesenheit des Kindes führte zur Feststellung der besonders schweren Schuld, die eine bedingte Haftentlassung nach 15 Jahren Strafverbüßung erschwert.
Die Ehe des Paares war im März 2011 geschieden worden. Bereits im folgenden Monat heiratete die Frau ihren Geliebten, den sie im Kosovo kennengelernt und zu sich nach Deutschland geholt hatte. Für diese neue Eheschließung wollte sich der Angeklagte laut Urteil rächen. Dazu habe er seiner Ex-Frau am 23. Juli 2011 im Hinterhof ihres Wohnhauses in Petershausen (Kreis Dachau) vor der Tür aufgelauert. Als sie mit dem Jungen aus dem Auto stieg, sprang der 62-Jährige auf sie zu und stach zweimal mit einem Messer auf sie ein. Dabei wurden Lunge und Herz getroffen, das Opfer verblutete noch am Tatort.
Das Gewaltverbrechen gehe weit über den Durchschnitt anderer Tötungsdelikte hinaus, sagte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe die Tat lange geplant. Der siebenjährige Augenzeuge und sein Vater sind seither in psychotherapeutischer Behandlung. dpa
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