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  3. Prozess in Passau: Facebook-Hetze gegen Asylbewerber: 25-Jähriger muss 7500 Euro zahlen

Prozess in Passau
29.07.2015

Facebook-Hetze gegen Asylbewerber: 25-Jähriger muss 7500 Euro zahlen

Ein 25-Jähriger musste sich in Passau vor Gericht verantworten. Er hatte sich auf Facebook ausländerfeindlich geäußert.
Foto: Symbolbild Alexander Kaya

Ein junger Mann ist in Passau zu mehreren tausend Euro Strafe verurteilt worden. Er hatte auf Facebook gegen ein Asylbewerberheim gehetzt.

Vor rund neun Monaten hatte die Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" zu Sachspenden für eine Gruppe erwarteter Asylbewerber aufgerufen. Es gab daraufhin viel Zuspruch von Nutzern. Es gab aber auch viel Ablehnung - und einen Kommentar, für den sich ein 25-Jähriger aus Tettenweis (Kreis Passau) nun vor dem Amtsgericht Passau verantworten musste. Er schrieb damals: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus."

Der Richter entschied: Das ist Volksverhetzung und verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe. 7500 Euro muss er bezahlen, in 150 Tagessätzen zu je 50 Euro, wie das Amtsgericht auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte.

Vor Gericht, so berichtet der Bayerische Rundfunk, soll sich der 25-Jährige für seinen Kommentar entschuldigt haben. Ein "großer Blödsinn" sei das gewesen. Und: "Ich würde so etwas nicht mehr machen." Bei den Ermittlungen hatte der junge Mann, der wegen Alkoholdelikten bereits vorbestraft war, noch behauptet, jemand anderes hätte von seinem Smartphone aus geschrieben. Vor Gericht dann zeigte er sich geständig.

Auch ein Polizist äußerte sich unter dem Beitrag ausländerfeindlich

Unter dem gleichen Facebook-Eintrag äußerte sich 2014 auch ein Polizist aus Pocking ausländerfeindlich. Er schrieb: "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso." Auch dazu ermittelte die Staatsanwaltschaft Traunstein, sie stellte das Verfahren aber schnell wieder ein. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei hier nicht erfüllt, sagte Oberstaatsanwalt Volker Ziegler im November gegenüber dem BR . Das Problem in solchen Fällen: Das Recht auf Meinungsfreiheit wiegt oft mehr. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd, in dessen Bereich der Mann aus Pocking als Verkehrspolizist tätig ist, leitete ein Disziplinarverfahren ein. fla

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