Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sedlmayr-Mörder unterliegen beim BGH: Keine Namenslöschung in Online-Archiven

Sedlmayr-Mörder unterliegen beim BGH
15.12.2009

Keine Namenslöschung in Online-Archiven

Walter Sedlmayr.

Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr sind mit ihrer Klage beim Bundesgerichtshof gescheitert. Sie wollten die Nennung ihres vollen Namens in Online-Archiven unterbinden.

Die Medien müssen ihre Online-Archive nicht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten permanent überprüfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.

Damit ließen die Karlsruher Richter auch weiterhin eine komplette Namensnennung der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr zu. Bei dem Fall handele es sich um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte, urteilten die Richter. Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten.

Anders als die Vorinstanzen in Hamburg sprach der BGH den beiden Brüdern keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Deutschlandradio zu. (Az.: VI ZR 227/08 und 228/08)

Die Männer waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen.

Unter der Rubrik "Kalenderblatt" konnte auf der Internetseite des Senders bis ins Jahr 2007 die Mitschrift eines Beitrages vom Juli 2000 zu dem Mord an Sedlmayr abgerufen werden. Dabei wurden die Kläger mit vollen Namen genannt. Dagegen hatten sie bislang erfolgreich geklagt.

Eine solche Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hätte aus Sicht der Karlsruher Richter jedoch einen "abschreckenden Effekt" auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit. Müssten die Beiträge in Online-Archiven permanent auf ihre Rechtmäßigkeit hin kontrolliert werden, bestehe die Gefahr, dass die Medien ganz von der Archivierung absehen oder in den Beiträgen Inhalte weglassen würden. Personeller und zeitlicher Aufwand seien immens.

"Das ist kein Freibrief", betonte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Mit Blick auf die Resozialisierung von Straftätern sei im Einzelfall sorgfältig abzuwägen. Dem Beitrag des Deutschlandradios kam laut Urteil nur eine geringe Breitenwirkung zu, weil er auf der Internetseite gezielt gesucht werden musste.

Die Sedlmayr-Mörder wehren sich immer wieder gegen ihre Namensnennung in den Medien. So hat der BGH im November eine Klage der Brüder gegen einen österreichischen Internetanbieter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Die Richter sollen klären, wie es mit der Tilgung von persönlichen Daten bei ausländischen Anbietern aussieht.

In den USA wehren sie sich zudem gegen ihre Namensnennung auf den Seiten des Online-Lexikons Wikipedia der Wikimedia Foundation. Vor dem BGH geht es im April 2010 dann um eine weitere Klage der Brüder - diesmal gegen die Archivierung einer Zeitung.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.