Sexualmörder hofft weiter auf Freilassung
Der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörders kommt weiter nur stockend voran. Der Verteidiger will zwei neue Gutachter beauftragen.
Regensburg (lb). Der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines nach dem Jugendstrafrecht verurteilten Sexualmörders kommt weiter nur stockend voran. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Regensburger Landgericht beantragte der Verteidiger des 31-Jährigen am Mittwoch, für den Prozess zwei neue Gutachter zu beauftragen.
Er kritisierte, die vorliegenden Gutachten wiesen eine Reihe inhaltlicher und formeller Fehler auf. Der Prozess war bereits Anfang März unmittelbar nach Beginn unterbrochen worden, weil der Anwalt umfangreiche Akten zu spät bekommen hatte.
Der 31-Jährige hatte im Alter von 19 Jahren im Sommer 1997 nahe Kelheim eine Joggerin erwürgt und die sterbende Frau missbraucht. Dafür war er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Haftstrafe hatte er im vergangenen Juli vollständig abgesessen, wegen des Sicherungsverfahrens ist er allerdings weiter im Gefängnis.
Rechtsanwalt Adam Ahmed hatte zunächst die Aussetzung des gesamten Verfahrens verlangt. Zwei Berliner Experten sollten neue Gutachten erstellen und der 31-Jährige in Freiheit entlassen werden. Der Verurteilte sei von den bisherigen Gutachtern nicht immer korrekt über das Verfahren aufgeklärt worden, sagte der Münchner Anwalt. Die Aussagen des 31-Jährigen gegenüber den Gutachtern dürften deshalb nicht vom Gericht verwendet werden.
Die Jugendkammer lehnte diesen Antrag des Verteidigers zwar ab, daraufhin stellte Ahmed allerdings gleich den nächsten. In diesem Antrag warf er den beiden aktuellen Sachverständigen, einem forensischen Psychiater und einem Mainzer Kriminologen, weitere Fehler vor. Der Verteidiger sah inhaltliche Mängel wie dürftige Ausführungen zu verschiedenen Fragen. Die Gutachter sollen jetzt dazu bis Ende März schriftlich Stellung nehmen.
Die Gutachten liegen dem Gericht, dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft bislang nur schriftlich vor, im Verfahren haben die beiden Experten ihre Untersuchungen noch nicht vorgestellt. Beobachter gehen aufgrund der Anträge davon aus, dass die Gutachter die Gefährlichkeit des 31-Jährigen bestätigen und eine dauerhafte Unterbringung im Gefängnis empfehlen werden.
Bereits während der normalen Haftzeit des 31-Jährigen kam ein Forensiker zu dem Schluss, dass der 31-Jährige sadistische Züge zeige und zum Wiederholungstäter werden könnte. Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern war 2008 erst wenige Tage vor Ablauf der Haftstrafe des Sexualmörders in Kraft getreten. Es handelt sich daher bei dem Regensburger Fall um einen der bundesweit ersten Prozesse nach dem neuen Gesetz. Ein Urteil wird frühestens im Mai erwartet.
Die Diskussion ist geschlossen.