Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: Strafe nicht bezahlt: Geschäftsmann am Flughafen gefasst

München
11.07.2018

Strafe nicht bezahlt: Geschäftsmann am Flughafen gefasst

Die Bundespolizei hat den Geschäftsmann am Münchner Flughafen festgenommen. Dort bezahlte der 47-Jährige seine Geldstrafe. Danach durfte er weiterreisen.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlt hat, ist ein Geschäftsmann aus Abu Dhabi am Münchner Flughafen festgenommen worden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

Eine Strafe in Höhe von 60.000 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte ein Geschäftsmann aus Abu Dhabi nicht bezahlt - als der 47-Jährige am Dienstag am Münchner Flughafen nach Deutschland einreiste, ist er von der Bundespolizei festgenommen worden. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vor, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte. Der Mann musste am Flughafen seinen Führerschein abgeben. Die Geldstrafe zahlte er in bar bei der Bundespolizei ein. Danach durfte er weiterreisen.

Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht bezahlt

Der Geschäftsmann war vor einem Jahr trotz Fahrverbotes am Tegernsee mit dem Auto unterwegs und verursachte einen Unfall, bei dem ein Rollerfahrer verletzt wurde. Im Februar wurde er vom Amtsgericht Miesbach wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verurteilt. Als der Mann nicht zahlte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft München II im April zur Festnahme aus. (dpa/lby)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.