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22.08.2006

TV-Werbung für Sportwetten bleibt vorerst erlaubt

Im Streit um die Zulässigkeit von Sportwetten- Werbung bei Privatsendern hat die bayerische Staatsregierung eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München gab dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt. Diese muss demnach der Weisung des bayerischen Wissenschaftsministeriums, die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern wie dem DSF sofort zu unterbinden, vorerst nicht nachkommen.

München (lb). Im Streit um die Zulässigkeit von Sportwetten- Werbung bei Privatsendern hat die bayerische Staatsregierung eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München gab in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt. Die BLM muss demnach der Weisung des bayerischen Wissenschaftsministeriums, die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern wie dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) sofort zu unterbinden, vorerst nicht nachkommen.

Die Richter waren der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich seien Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde - im vorliegenden Fall des Wissenschaftsministeriums - grundsätzlich ausgeschlossen (Az.: M 17 S 06.2945). Die Feststellung von Gesetzesverstößen sei allein der BLM aufgegeben.

Trotz des Verbots privater Sportwetten könne das Ministerium in den der BLM übertragenen Verantwortungsbereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben, betonte das Gericht. Der Medienrat habe sich aber in einem Beschluss vom 30. Juni dieses Jahres sehr wohl mit der Werbung für private Sportwetten befasst. Er strebe demnach ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen aller Landesmedienanstalten an.

Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Ministerium binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Die schriftliche Begründung werde derzeit sorgfältig geprüft, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

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