Darf bald jeder Hitlers "Mein Kampf" drucken?
Wie geht es weiter mit Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf"? 2015 läuft das Urheberrecht für das Buch aus. Dann könnte es jeder nachdrucken. Doch die Politik willl das verhindern.
Die Justizminister von Bund und Ländern wollen den künftigen Umgang mit Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" regeln. Anlass für die Beratungen auf der Justizministerkonferenz ab Mittwoch auf Rügen ist das Auslaufen der urheberrechtlichen Schutzfrist für das nationalsozialistische Manifest Ende kommenden Jahres, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Danach hätte theoretisch jeder das Recht, das Buch nachzudrucken, was die Justizminister aber verhindern wollen.
Ziel der Beratungen sei eine "einheitliche Rechtsanwendungspraxis", sagte die Ministeriumssprecherin. Der Nachdruck oder die Verbreitung des Buchs könnten nach Vorstellung des Bundesministeriums nach dem Volksverhetzungsparagrafen bestraft werden. Auch das Verbot der Verbreitung verfassungsfeindlicher Schriften könnte greifen. Verstöße könnten nach geltender Rechtslage mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Ein eigenes Gesetz zum Verbot von "Mein Kampf" plant das Justizministerium nicht. Ob der Nachdruck oder die Verbreitung des Buchs einen Straftatbestand erfüllen, müsste gerichtlich im Einzelfall geprüft werden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging das Urheberrecht für "Mein Kampf" auf den Freistaat Bayern über, der seither seine Zustimmung zu einem Neudruck stets verweigert hat. Die 70-jährige Schutzfrist läuft Ende 2015 aus, danach ist das Buch "gemeinfrei", es unterliegt dann also keinem Urheberschutz mehr.
Der spätere Gewaltherrscher Hitler hatte nach dem gescheiterten Putsch von 1923 in München während seiner Festungshaft mit der Arbeit an "Mein Kampf" begonnen und die Schrift nach seiner Freilassung beendet. Die beiden Bände des Propagandabuches, in dem der spätere Diktator die nationalsozialistische Weltanschauung darlegte, erschienen 1925 und 1926. afp
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