Vergewaltigt und lebendig verscharrt: Urteil fällt nach 30 Jahren
Eine 22-Jährige wird im Januar 1988 vergewaltigt und im Wald verscharrt. Die Frau überlebt. Jetzt, 30 Jahre später, wird ihr Peiniger zur Verantwortung gezogen.
Er hat nach Überzeugung der Richter eine junge Frau brutal vergewaltigt, fast erstochen und dann im Wald verscharrt: Rund 30 Jahre nach der Tat ist der Peiniger der damals 22 Jahre alten Frau aus dem Raum Offenbach wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Aschaffenburg sah am Freitag die Mordabsicht des inzwischen 56-jährigen Jürgen R. als erwiesen an.
Jürgen R. muss lebenslang in Haft
Eine Verurteilung nur wegen der Vergewaltigung wäre nicht möglich gewesen, da dieser Vorwurf strafrechtlich bereits verjährt ist. Das heute 52 Jahre alte Opfer, das die Tat in einem Waldstück in Aschaffenburg nur knapp überlebt hatte, verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
Die Frau wollte im Januar 1988 nach einem Discobesuch in Aschaffenburg mit dem Auto nach Hause fahren, als sie von Jürgen R. gezwungen wurde, in einen Wald zu fahren. Dort wurde sie mehrmals brutal vergewaltigt. Anschließend stach der Mann mit einem Schraubenzieher auf sie ein, verscharrte ihren Körper unter Laub und fuhr anschließend mit ihrem Auto weg.
Die Polizei hatte routinemäßig den Fall noch einmal überprüft und unter anderem alte Spuren noch einmal untersuchen lassen. Dabei ergab sich per DNA-Abgleich ein Treffer in einer Datenbank, in der der vorbestrafte Jürgen R. registriert war. Er hatte vor Gericht die Vergewaltigung gestanden, aber eine Tötungsabsicht bestritten. (dpa)
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.