Stehend-Schunkler Obacht: Tiefer Fall kann teuer werden
So ist das auf dem Oktoberfest: Je später der Abend, desto ausgelassener wird die Stimmung in den Festzelten. Und dann wird auf den Tischen und Bänken getanzt. Aber Obacht: Nach einem neuen Urteil ist jedem Wiesn-Besucher äußerste Behutsamkeit beim Feiern zu empfehlen.
Von Holger Sabinsky
So ist das auf dem Oktoberfest: Je später der Abend, je mehr Maß Bier ausgeschenkt sind, desto ausgelassener wird die Stimmung in den Festzelten. Und dann wird auf den Tischen und Bänken getanzt. Aber Obacht: Wenige Tage vor dem Start der Wiesn '07 hat das Amtsgericht München ein Urteil veröffentlicht, nach dem jedem Wiesn-Besucher äußerste Behutsamkeit beim Feiern zu empfehlen ist.
Eine Frau muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie - schuldlos - von einer Bierbank gefallen ist und dabei einen Mann verletzt hat.
Der Reihe nach: Beide feierten am 1. Oktober vergangenen Jahres im beliebten Schottenhamel-Zelt, das 10 000 Besucher fasst. Es ging ordentlich rund, die Stimmung war prächtig. Das Unglück nahm seinen Lauf, als die Frau zum Tanzen auf eine Bierbank stieg. Oder, wie es das Amtsgericht ausdrückt: "Im Rahmen der allgemeinen Fröhlichkeit stieg die Beklagte auf eine Sitzbank."
In dieser "allgemeinen Fröhlichkeit" passierte es dann auch: Beim Schunkeln verlor die Dame das Gleichgewicht und fiel nach hinten. Genau dort allerdings saß der Mann, und zu allem Unglück hatte er gerade den Krug angesetzt, um einen kräftigen Schluck zu nehmen. Durch den Aufprall am Rücken stieß er gegen den Glaskrug und verletzte sich an einem Zahn.
1000 Euro Schmerzensgeld wollte er nun von der Frau. Sie weigerte sich allerdings zu zahlen. Begründung: Sie sei nur deshalb gestürzt, weil sie ihrerseits von einem anderen Besucher angerempelt worden sei. An der Verletzung sei sie also unschuldig, argumentierte sie.
Nun trafen sich die beiden vor dem Zivilgericht, und der Richterspruch liest sich ein wenig wie ein Verhaltenskodex fürs Feiern auf der Wiesn mit angezogener Handbremse: Die oft bierselige Stimmung mache das Oktoberfest nicht zum rechtsfreien Raum, soll heißen: die Besucher müssen sich "sorgfältig und umsichtig" verhalten - auch mit ein paar Maß Bier intus.
Richter Werner Bachmeier räumte zwar ein, dass es mittlerweile auf der Wiesn üblich sei, nicht nur auf den Bänken zu sitzen, sondern auch darauf zu tanzen, zu schunkeln und zu singen. Dies bedeute aber nicht, dass man keine Verantwortung für sein Verhalten habe. Man müsse die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man das Gleichgewicht verlieren könne - egal, aus welchem Grund. Daher hafte man auch, wenn man tatsächlich auf einen anderen Gast stürze.
Immerhin: Die Pflicht zur Beobachtung gelte für alle Besucher. Somit bekam der Kläger auch nicht die geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld, sondern nur 500 Euro. Er habe eine gewisse Mitschuld. Auch er müsse seine Umgebung beobachten. Und dann hätte er wissen müssen, dass Leute, die hinter ihm auf der Bank stehen, umfallen könnten.
Oktoberfest-Start ist am kommenden Samstag. Um 12 Uhr sticht Oberbürgermeister Ude im Schottenhamel-Zelt das erste Fass an. Zum weltgrößten Volksfest werden sechs Millionen Besucher erwartet.
Die Diskussion ist geschlossen.