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Urteil
23.03.2018

„Zwölf Stämme“ verlieren vor Europäischem Gerichtshof

Mitglieder der „Zwölf Stämme“ lebten im Gut Klosterzimmern im Landkreis Donau-Ries.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Sektenmitgliedern aus dem Kreis Donau-Ries war nach Prügelvorwürfen das Sorgerecht für Kinder entzogen worden

Sie sehen Rutenschläge als angemessene Strafe für Kinder – deshalb schritten 2013 die bayerischen Behörden gegen die „Zwölf Stämme“ ein. Einige Sektenmitglieder zogen deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg und kassierten dort gestern eine Niederlage. Der teilweise Entzug des Sorgerechts für Kinder der Sekte „Zwölf Stämme“ war zulässig, urteilten die Richter. Die Zwangs-Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien habe nicht gegen die Menschenrechte der Eltern verstoßen.

Die Behörden hatten eingegriffen, weil in der Glaubensgemeinschaft Kinder gezüchtigt worden sind. Die Gruppe beruft sich auf die Bibel und sieht Rutenschläge als angemessene Strafe für Kinder bis etwa 14 Jahre an. Vier betroffene Familien hatten gegen Deutschland geklagt, sie sahen durch den teilweisen Entzug des Sorgerechts ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die Richter stellten sich aber hinter die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte: Das Risiko einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern könne es rechtfertigen, die Kinder in Obhut zu nehmen. Die Gerichte hätten fair zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohl der Kinder abgewogen.

Die in den 1970er Jahren in den USA gegründete Glaubensgemeinschaft hatte Behörden und Justiz in Bayern jahrelang beschäftigt. Zunächst weigerten sich die Eltern, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken – unter anderem wegen des Sexualkundeunterrichts machten sie „Gewissensgründe“ geltend. Daraufhin genehmigte das Münchner Kultusministerium der Sekte eine eigene Schule. Im Jahr 2013 holte die Polizei dann etwa 40 Kinder aus den beiden bayerischen Gemeinschaften im schwäbischen Gut Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) und im fränkischen Wörnitz. Zuvor hatte ein Fernsehjournalist heimlich gefilmte Aufnahmen ans Jugendamt geschickt, die nach Angaben des Menschenrechtsgerichts zeigen, wie Kinder geprügelt werden. Frühere Mitglieder der Gemeinschaft bestätigten die Vorwürfe vor Gericht. Die Privatschule hatte schon vorher ihre Genehmigung verloren.

Auch wenn der Straßburger Gerichtshof den Sorgerechtsentzug für zulässig erklärte, erzielten zwei der klagenden Familien einen Teilerfolg. Sie erhielten wegen der Dauer des einstweiligen Verfahrens in Deutschland eine Entschädigung zugesprochen. Die deutsche Regierung hatte schon vorab erklärt, dass hier das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden sei. Die Richter urteilten deshalb nicht über diesen Punkt und forderten Deutschland auf, den Familien 9000 beziehungsweise 8000 Euro zu zahlen. Die Urteile des Menschenrechtsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

Die „Zwölf Stämme“ kritisierten immer wieder, dass die Gemeinschaft in der Bundesrepublik verfolgt werde. Die Sekte zog deswegen schließlich nach Tschechien um. Anfang 2017 gab die Gemeinschaft bekannt, Deutschland verlassen zu haben. (dpa) "Kommentar

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