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  3. Bayern-Wahl 2023 - Wahlbenachrichtigung verloren: Was tun?

Landtagswahl 2023
08.10.2023

Bayern-Wahl 2023: Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

Was tun, wenn man die Wahlbenachrichtigung zur Bayern-Wahl 2023 verloren hat?
Foto: Sven Hoppe, picture alliance, dpa (Archivbild)

Heute steht in Bayern die Landtagswahl 2023 an. Doch was, wenn man seine Wahlbenachrichtigung verloren hat? Wie Sie trotzdem wählen können, lesen Sie hier.

Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Dann wird zum 19. Mal entschieden, welche Parteien in den Bayerischen Landtag einziehen. Außerdem wird dann bestimmt, wer die neue Spitze der Bayerischen Landesregierung wird.

Dafür haben Wählerinnen und Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit diesen können die Wahlberechtigten dann am Wahltag für ihre Favoriten abstimmen.

Vor der Wahl bekommen diejenigen, die wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung. Doch was passiert, wenn man die Wahlbenachrichtigung verliert? Kann man dann überhaupt noch wählen? Wir haben Ihnen hier alle Antworten zusammengestellt.

Video: dpa

Bayern-Wahl 2023: Wahlbenachrichtigung zum Wählen

Alle Stimmberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bekommen einige Wochen vor der Bayerischen Landtagswahl 2023 eine Wahlbenachrichtigung. In dieser steht, in welches Wahllokal Sie zur Stimmabgabe gehen müssen.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht die genaue Adresse des Wahllokals und auch, zu welchem Stimmkreis Sie gehören. Im Übrigen können Sie das Wahllokal auch wechseln.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch die Briefwahl beantragen. Dafür müssen Sie die Rückseite der Benachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt schicken oder auch über das Online-Tool, das einige Gemeinden zur Verfügung stellen.

Lesen Sie dazu auch

Auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik können Sie nachsehen, wie ein Wahlschein für die Bayerische Landtagswahl genau aussieht.

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten - was tun?

Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie tatsächlich stimmberechtigt sind. Ist das der Fall, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Denn in Ausnahmefällen kann ein Wahlschein ausgestellt werden. Das geht jedoch nicht telefonisch, sondern ohne Wahlbenachrichtigung nur persönlich oder per Brief.

Wahlbenachrichtigung verloren - darf ich trotzdem wählen?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist das kein Grund zur Aufregung. Gehen Sie am Wahltag trotzdem zu dem Wahllokal, dass Ihnen mitgeteilt wurde. Dort können Sie Ihren Personalausweis vorlegen und dann im Normalfall trotzdem wählen. Wer aber keinen Ausweis vorlegen kann, wird seine Stimme mit Sicherheit nicht abgeben können.