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Gesellschaft
22.11.2022

Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht

Eine Regenbogenflagge weht im Wind.
Foto: Federico Gambarini, dpa (Symbolbild)

Die katholische Kirche in Deutschland ändert ihr Arbeitsrecht und stärkt damit unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiter.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes".

"Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt", teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit. "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein." Die einzige Bedingung sei "eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums".

In den Bistümern war die Neufassung des Arbeitsrechtes seit einigen Monaten diskutiert worden. Bislang konnte es einen den Job kosten, wenn man sich zum Beispiel zu einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bekennt. Auch eine zweite Heirat nach einer Scheidung konnte zum Problem werden.

Gegen ihre Diskriminierung hatten im Januar queere Beschäftigte unter dem Motto #OutInChurch protestiert und der DBK bei deren Vollversammlung im März mehr als 117.000 Unterschriften übergeben. Der DBK-Vorsitzende, Bischof Georg Bätzing, hatte daraufhin angekündigt, dass das Arbeitsrecht verändert werden soll.

Die Artikel der Grundordnung bilden die Grundpfeiler der kirchlichen Arbeitsverfassung. Sie gelten für etwa 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und der Caritas. Der Ständige Rat der DBK tagte seit Montag im Kloster Himmelspforten in Würzburg.

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