In Bayern wird ein Kreisverkehr nach dem anderen gebaut, moniert der Oberste Rechnungshof. Was erlaubt sich dieser Kreisel eigentlich?
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat mit Norwegen eher wenig zu tun und widmet sich, wenn er denn Mahnungen ausspricht – und das tut er oft –, auch nur selten dem menschlichen Liebesleben. Und doch lässt sich eine, sagen wir, gewisse Schnittmenge herleiten. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass die norwegische Straßenverwaltung vor geraumer Zeit hart mit dem handelsüblichen Kreisverkehr ins Gericht gegangen ist. Gut, ist jetzt nicht ganz fair gegenüber dem Kreisverkehr selbst, weil der Adressat der Warnung vielmehr jene trinkfreudigen Pärchen waren, die ihre Abiturfeier amourös auf offener Straße krönten (Liebesverkehr im Kreisverkehr). Aber es finden sich ja immer Stimmen, die dann sagen: Gäbe es keinen Kreisverkehr, gäbe es das Problem auch nicht.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof schaut halt auf die Kosten
Nun würde auch der ORH den einen oder anderen Kreisel am liebsten aus dem Verkehr ziehen, wie aus seinem neuesten Bericht hervorgeht. Zwar sagen Fachleute, dass die Dinger ganz praktisch seien im Vergleich zu Ampeln, weil sie den Verkehrsfluss fördern können. Entsprechend viele sind zuletzt gebaut worden. Aber der ORH argumentiert halt anders. Er schaut auf die Kosten, und da sind Ampeln, was die reine Anschaffung betrifft, deutlich billiger.
Die Kritik ist unter anderem an das Bauministerium gerichtet. Aber weil die Staatsregierung nachweislich keine Fehler macht, muss sich der Kreisverkehr schon selbst fragen, was er sich bei seiner Vermehrung gedacht hat. Oder mal in Norwegen nachfragen.
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Na ja, es geht ja nicht nur um Neubauten von Kreisverkehrsanlagen, nein es geht auch um die Umrüstung von Ampelanlagen zu Kreisverkehrsanlagen bei wenig bis sehr wenig Verkehr. Und dann noch das Gros der Autofahrer, für welche Kreisverkehr scheinbar ein Buch mit sieben Siegeln ist!
Ein bisschen dünn und weit hergeholt.