Obdachloser an Hirntrauma gestorben: Neue Details zum mutmaßlichen Täter
Nach dem Tod eines Obdachlosen zeichnet sich nun ein Bild des mutmaßlichen Täters ab. Das ist zu seiner Vergangenheit und seiner Herkunft bekannt.
Nach dem Tod eines 53-jährigen Obdachlosen in Immenstadt werden immer mehr Details über den mutmaßlichen Täter bekannt: Polizei und Justiz hätten den 17-Jährigen schon seit mehreren Jahren „auf dem Schirm“, sagt Thomas Hörmann von der Kemptener Staatsanwaltschaft. „Gegen ihn wurde erstmals ermittelt, als er noch unter 14 und damit strafunmündig war.“ Der mutmaßliche Täter war auch schon in einer therapeutischen Einrichtung untergebracht: „Dort wurde er nach einem halben Jahr ohne Erfolg entlassen“, sagt Hörmann.
„Es gab auch schon eine jugendpsychiatrische Behandlung.“ Zuletzt wurde der 17-Jährige, der bisher bei seiner Familie in Immenstadt lebte, im Rahmen eines polizeilichen Programms für jugendliche Intensivtäter betreut. „Hier suchen Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nach Lösungen“, erläutert Hörmann. „Der 17-Jährige sollte eine sogenannte Jugendbegleitung bekommen, ein entsprechendes Gespräch wurde mit ihm bereits geführt“, sagt Hörmann.
Mutmaßlicher Täter hatte keinen Migrationshintergrund
Hier handle es sich um einen Versuch, die Betreffenden „zu einem normalen Lebenswandel zu bewegen“. Bei dem mutmaßlichen Täter handle es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, „es gibt keine Erkenntnisse zu einem Migrationshintergrund“, sagt Hörmann.
Das Todesopfer wurde inzwischen obduziert. Demnach sei ein Hirntrauma die Todesursache, sagt Hörmann. Ob der Obdachlose tatsächlich an den Folgen der Schläge des 17-Jährigen gestorben ist, müsse nun die Rechtsmedizin klären.
Gewalttat gegen Obdachlosen hat Immenstadt erschüttert
Die Gewaltat erschütterte diese Woche Immenstadt: Der 17-jährige Jugendlichen hatte mutmaßlich den Obdachlosen zusammengeschlagen. Dieser war am darauffolgenden Tag in einer Klinik an einem Hirn-Trauma gestorben. Nach Angaben der Polizei gehört der Jugendliche einer Gruppe von insgesamt zwölf Intensivstraftätern in Immenstadt an.
Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff der "Intensivstraftäter"? Die bayerische Polizei hat seit 2008 ein Programm, um straffällig gewordene Kinder und Jugendliche engmaschig zu betreuen. Immer wieder werde es verbessert und erneuert, sagt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Die genauen Inhalte des Programms sind geheim. Zu den Kernpunkten kann der Sprecher allerdings Informationen geben: Betreut werden innerhalb dieses Programms Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 20 Jahren, die innerhalb kurzer Zeit viele Delikte begangen haben.
Außerdem müssen die Behörden eine gewisse Prognose erkennen können, die zeigt, dass der oder die Jugendliche auch in Zukunft weitere Taten begehen wird. Wenn also zu vermuten ist, dass der Täter "unbelehrbar" ist, sagt Stabik.
Taten von Intensivstraftätern laufen bei einer Person zusammen
Das Programm wird von der Polizei betreut. Verantwortlich für die Intensivtäter ist jeweils ein Sachbearbeiter an der Dienststelle des Wohnorts des Jugendlichen. Bei ihm fließen alle Infos zusammen: Über die Eltern, Familie und Freunde. Über die Erkenntnisse von Jugendämtern und anderen staatlichen Einrichtungen. "Der Sachbearbeiter hat so ein genaues Bild", sagt Stabik. Und soll so möglichst verhindern können, dass es zu weiteren Straftaten kommt.
Das Besondere: Normalerweise behandelt eine Dienststelle die Taten, die in ihrem Gebiet begangen werden. Bei den Intensivstraftätern ist das anders. Alle Delikte, die diese Jugendliche begehen, laufen unabhängig von den Tatorten, bei einer Person zusammen. Die Delikte werden dann zudem beschleunigt bearbeitet, sagt Stabik.
"Die Jugendlichen sollen von ihrem Verhalten wegkommen", erklärt Stabik die Absicht des Programms. Prävention und Erziehung stehen im Vordergrund.
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Ist es nicht fabelhaft, was schon alles mit diesem Jugendlichen gemacht wurde? Erziehungshilfe (-nachhilfe), therapeutische Betreuung, psychiatrischer Beistand, seelische Unterstützung, Teilnahme bei diversen Programmen, usw. Und jetzt hat er "leider" einen anderen Menschen kaltblütig getötet. Peinlicher Zwischenfall? Systemmäßiges Versagen? Voraussehbar? Wenn man scheinbar nicht gewillt ist, Strafen und Restriktionen durchzusetzen bzw. anzuwenden, darf man sich nicht wundern, wenn solche tödlichen Vorfälle passieren. Was wird jetzt die Strafe, rechtlich betitelt die Maßregelung, sein?