Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Klage: Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld

Klage
18.04.2024

Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld

Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf einem Friedhof.
Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa (Archivbild)

Das Verschwinden und der Mord an der kleinen Peggy aus Oberfranken sind bis heute ungeklärt. Von einem früheren Verdächtigen fordert die Mutter nun Schmerzensgeld.

Der Fall Peggy zählt zu den spektakulärsten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen verschwindet im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) spurlos. Erst 2016 wird Peggys Leiche in einem Waldstück in Thüringen an der Grenze zu Bayern entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

Fast 23 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens ist vor dem Landgericht Hof am Donnerstag eine Schmerzensgeldklage der Mutter verhandelt worden. Sie richtet sich gegen einen früheren Verdächtigen in dem Fall. Der Mann hatte 2018 bei Vernehmungen der Polizei angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Zuvor habe er den leblosen Körper des Mädchens von einem anderen Mann an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen, sagte er damals aus. Wenig später warf der Anwalt des Mannes der Polizei vor, den damals 41-Jährigen unter Druck gesetzt zu haben. Die Polizei bestritt dies zwar, doch der Mann widerrief sein Geständnis und kam auf freien Fuß.

Die Mutter des getöteten Mädchens wirft dem Mann nun vor, seinetwegen 15 Jahre lang im Unklaren über den Verbleib ihres Kindes gewesen zu sein und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten zu haben. Sie fordert Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro - für jedes Jahr der damaligen Ungewissheit möchte sie 5000 Euro.

Der Mann wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück und gab an, dass seine damaligen Angaben bei der Polizei falsch gewesen und allein unter Druck zustande gekommen seien. Der Anwalt des Mannes beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen.

Eine Entscheidung fiel zunächst nicht. Das Gericht legte einen Verkündungstermin für den 22. Mai fest. Bis dahin will die Kammer demnach entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder direkt eine Entscheidung verkündet wird.

Eine endgültige Aufklärung über den Mord an Peggy ist von dem Verfahren ebenfalls nicht zu erwarten. Nur wenige Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde 2004 ein geistig behinderter Mann aus Lichtenberg als Peggys Mörder verurteilt, in einem Wiederaufnahmeverfahren kam er zehn Jahre später wieder frei. Nachdem 2018 auch der Tatverdacht gegen den damals 41-Jährigen nicht mehr bestand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Oktober 2020 ein. Im April 2021 folgte die Beisetzung der sterblichen Überreste des Mädchens an einem geheimen Ort.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.