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Neuschwanstein
04.03.2024

Staatsanwaltschaft fordert im Neuschwanstein-Prozess lebenslange Haft

Troy B. bespricht sich am Montagmorgen mit seinem Verteidiger Alexander Stevens. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für ihn.
Foto: Benedikt Siegert

Plus Im sogenannten Neuschwanstein-Prozess werden die Plädoyers gesprochen. Auch die Eltern des mutmaßlichen Mord-Opfers sind am Montagmorgen im Saal.

Die Staatsanwaltschaft fordert das maximal mögliche Strafmaß für Troy B., der im Juni 2023 nahe der Marienbrücke zwei amerikanische Touristinnen attackiert und eine davon vergewaltigt und getötet haben soll. Die Rede ist von einer "massiven, schrecklichen und sprachlos" machenden Tat. Wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung beantragte Staatsanwalt Christopfer Treff deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem sieht er die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Hierdurch kann im deutschen Strafrecht eine vorzeitige Hafentlassung des Täters vor einem Zeitraum von 15 Jahren verhindert werden. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung dagegen sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an.

Unter Tränen verfolgten die beiden Eltern des 21-jährigen Todesopfers die Plädoyers zum Abschluss des Prozesses. Troy B. hatte zu Beginn der Verhandlung zwar ein Teilgeständnis abgelegt. Laut Staatsanwalt und Nebenklage sei dies jedoch wertlos, weil es nur das enthielt, was nach Akten- und Beweislage ohnehin nicht abzustreiten war. Troy B. vermied am Montagmorgen vor dem Landgericht Kempten jeden Blickkontakt zu den Hinterbliebenen. Auch eine Entschuldigung, die er in seinem Geständnis am ersten Prozesstag angekündigt hatte, blieb bislang aus.

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