Lebenslange Haft für Mord bei Schloss Neuschwanstein
Etwa neun Monate nach dem Gewaltverbrechen bei Neuschwanstein ist das Urteil gegen den Angeklagten gefallen: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung.
Die beiden jungen US-Amerikanerinnen kamen, um bei dem Trip nach Europa ihr junges Leben zu genießen. Der Abstecher ins Allgäu zum Schloss Neuschwanstein sollte der fröhliche Abschluss der Reise werden. Doch die Fahrt zum Märchenschloss bedeutete für eine 21-Jährige den Tod, ihre ein Jahr ältere Freundin wird nach einem brutalen Angriff den Tag nie mehr vergessen. Ein Landsmann der Frauen überfiel die Urlauberinnen, vergewaltigte und erwürgte die Jüngere und warf beide Frauen einen tiefen Abhang hinunter.
Mord bei Schloss Neuschwanstein: Richter spricht von einem "unfassbar gefühllosen" Täter
Dafür wurde der 31-Jährige am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht in Kempten wertete die Tat des Angeklagten als Mord, versuchten Mord und Vergewaltigung mit Todesfolge.
Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sprach von einem "unfassbar gefühllosen" Täter. Er stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. "Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar", betonte der Richter.
Staatsanwalt fordert im Neuschwanstein-Prozess die höchstmögliche Strafe
Die Verteidiger ließen nach dem Urteil zunächst offen, ob sie Revision einlegen. Die Anwälte wollten insbesondere die Strafverschärfung durch die Schuldschwere verhindern. Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er die beiden Freundinnen Mitte Juni 2023 auf einem Wanderweg in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau aus sexuellen Gründen überfallen und beide in die Pöllatschlucht geworfen hatte. Die 21-Jährige war nach dem Angriff im Krankenhaus gestorben.
Ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde verletzt. Die körperlichen Blessuren blieben trotz eines 50-Meter-Sturzes bei ihr überschaubar, doch die psychischen Leiden sind erheblich. "Sie ist traumatisiert und wird noch lange an den Folgen zu leiden haben", sagte Schwiebacher über das überlebende Opfer. Ein Baumstamm hatte verhindert, dass die Frau noch weiter den Abhang hinunterfiel - es wäre sonst auch ihr sicherer Tod gewesen.
Die zwei Frauen waren zufällig dem Mann begegnet, als sie bei der Marienbrücke wanderten. Die Brücke gegenüber dem Märchenschloss ist ein beliebter Treffpunkt für Touristen aus aller Welt, weil man dort einen besonders guten Blick auf den Prachtbau des bayerischen Königs Ludwig II. hat.
In dem steilen Gelände rutschten alle drei aus, man kam miteinander kurz ins Gespräch. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Mann dann spontan entschlossen, die 21-Jährige zu vergewaltigen. Zum Verhängnis wurde den Amerikanerinnen, dass ihre Vorfahren aus Asien stammen. "Der Angeklagte steht offensichtlich auf Frauen asiatischer Abstammung", sagte der Richter. Die Ermittler fanden später bei ihm auch entsprechende Pornofilme.
Täter lieferte selbst den Ermittlern das wichtigste Beweismittel
Nach wenigen Minuten überfiel der Mann die 21-Jährige und fing gleich an, sie brutal zu würgen. Die Freundin wollte zu Hilfe kommen, kratzte den Täter. Doch der körperlich überlegene Angreifer stieß die damals 22 Jahre alte Frau kurzerhand den angrenzenden Abhang hinab, um sich dann weiter an der Jüngeren zu vergehen und diese mit einem Gürtel zu strangulieren.
Der Mann entkleidete die Frau und vergewaltigte sie. Dabei fertigte er auch zwei Videos und ein Foto an - und lieferte somit letztlich den Ermittlern selbst das wichtigste Beweismittel. Richter Schwiebacher betonte mehrfach, dass sich der Angeklagte mit den Filmen der sterbenden und vergewaltigten Frau wohl später ein weiteres Mal sexuell erregen wollte. "Wie eiskalt und abgebrüht ist das?", fragte der Kammervorsitzende rhetorisch. Nach dem Verbrechen bugsierte der Mann auch die schwerstverletzte 21-Jährige über die Kante des Abhangs. "Er hat sie entsorgt wie einen Sack Abfall", sagte der Richter.
Anschließend sicherte der 31-Jährige noch vor Ort die Bilddateien der Tat, die er nach Ansicht des Gerichts als "Trophäe" behalten wollte, und ließ sich von dem Handy den Weg zum Parkplatz zeigen. Es sei "purer Zufall" gewesen, dass die bereits alarmierten Polizisten den Täter in dem Gelände noch abfangen und festnehmen konnten. Die beiden Frauen mussten unterdessen von einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden.
Zahlreiche Touristen hatten den Rettungseinsatz und die Festnahme des Täters beobachtet und aufgenommen. Die Fotos und Video wurden rund um den Globus in sozialen Netzwerken verbreitet. (dpa)
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Sind wir nun schon soweit, dass wir hier über die Todesstrafe diskutieren müssen? Diese Strafe gibt es In der EU und auch bei uns nicht und das ist gut so. Es werden sich immer wieder solche "Fans" finden, aber eine staatlich autorisierte Tötungsmaschinerie brauchen wir hier nicht und die Diskussion darüber auch nicht. Was die USA machen oder Japan, das ist nicht maßgeblich. Wir haben ein Grundgesetz und EU-Gesetze, die auch diesen Punkt behandeln und damit erübrigt sich jede weitere Diskussion. Wer es anders haben will – die Welt steht Ihnen offen. Wer hier immer wieder über das angeblich so lasche Justizsystem mosert, der soll sich einfach mal ein paar Wochen einsperren lassen mit allem was dazugehört – Erlebnisreport hinter Gittern sozusagen. Vielleicht ist das eine heilsame Erfahrung.
Darüber muß sicherlich nicht weiter diskutiert werden. Und "täglich", na ja nicht ganz, aber "monatlich" grüßt das Murmeltier. Es gibt mehr Personen als man denkt, die am Rande unserer Verfassung, oder sogar auch außerhalb der Verfassung, stehen - von werten ganz zu schweigen.
Man muss kein "Fan der Todesstrafe" sein, um diese in diesem Fall gar nicht so schlecht zu finden ! Der Mann hat eine Frau umgebracht und die Andere hat nur durch einen glücklichen Umstand überlebt, sonst wäre sie auch tot. Wenn dann noch ein Täter noch Videos und Fotos als "Trophäe" macht und so wenig Respekt vor dem Leben anderer Menschen hat, wäre die Todesstrafe angebracht. Außerdem frage ich mich, warum ein Amerikaner, der 2 Amerikanerinnen umgebracht/fast umgebracht hat, nicht in den USA vor Gericht gestellt und verurteilt wird.
>>Außerdem frage ich mich, warum ein Amerikaner, der 2 Amerikanerinnen umgebracht/fast umgebracht hat, nicht in den USA vor Gericht gestellt und verurteilt wird. <<
Die Taten wurden auf bundesdeutschem Territorium begangen, infolge dessen ist auch die deutsche Justiz zuständig. Wenn Sie als Deutscher in den USA einen anderen Deutschen umbringen, dann werden Sie auch vor ein US-Gericht gestellt und verurteilt. Nur wenn dem Täter die Flucht aus Deutschland geglückt wäre und er erst in den USA festgenommen worden wäre, nur in dem Fall wäre er vor ein US-Gericht gestellt worden. Denn die USA liefern keine eigenen Staatsbürger an fremde Staaten aus.
..." hatte zugegeben, .....aus sexuellen Gründen überfallen und beide in die Pöllatschlucht geworfen hatte...."
"..sicherte ..noch vor Ort die Bilddateien der Tat, als "Trophäe" behalten wollte.."
Für so jemanden wird nicht in Deutschland oder Europa die richtige Strafe gegeben, sondern in den USA ! Übrigens auch in Japan (um es unseren Anti-Amerikanern nicht so leicht zu machen) !
Dieser Typ darf nie mehr in Freiheit kommen!!!!! Gutes Urteil...
Also ich hätte gerne "noch", dass der Verurteilte seine hier verhängte Strafe in seinem Heimatland verbüßt. Er war als Tourist hier in Deutschland also wäre sein Aufenthalt hier ohnehin begrenzt gewesen. Ich denke mit Amerika müsste sich das regeln lassen. Auch die Opfer waren Amerikanerinnen, warum soll der deutsche Staat jetzt über viele viele Jahren für den sehr teuren Gefängnisaufenthalt des Mörders aufkommen?
Es ist sehr zu bedauern, dass er nicht vor einem US-Gericht gestanden ist. Dort hätte ihn in so manchem Gliedstaat die wahrhaft gerechte Strafe gedroht.
Mein Gedanke war dazu ähnlich, bzw er hat Glück, dass er in Deutschland einsitzen muss
Immer das gleiche Lied. Ausgehend von einem Fall macht man das deutsche Justizsystem schlecht. Der Täter hat die Höchststrafe bekommen, die hier verhängt werden kann und es wurde durch die "besondere Schwere der Schuld" eine Entlassung nach 15 Jahren in Frage gestellt. Was möchten Sie denn noch?
Aha, ein Fan der Todesstrafe, die gottseidank in unserer Zivilisation abgeschafft ist.