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Verwaltungsgerichtshof
30.04.2024

Bayerische Fischotter-Verordnung kassiert

Ein weiblicher Fischotter schaut aus dem Wasser.
Foto: Georg Wendt, dpa

Der Fischotter darf in Bayern weiterhin nicht abgeschossen werden, auch nicht in Ausnahmefällen. Umweltverbände begrüßten dieses Urteil, der Freistaat arbeitet derweil an einer neuen Verordnung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Fischotter-Verordnung für unwirksam erklärt. Nach der sollte die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen möglich sein. Das Urteil vom Dienstag kommt nicht überraschend: Bereits im November hatten die Richter die seit August 2023 gültige Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Möglichkeit zur Revision hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen könne der Freistaat Beschwerde einlegen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Allerdings sagte bereits am Montag ein Vertreter der Landesanwaltschaft, dass eine neue Verordnung in Arbeit sei. Geklagt hatten die Aktion Fischotterschutz, der Bund Naturschutz (BN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bei der mündlichen Verhandlung am Montag zeigten sie sich bereit, sich mit den Vertretern des Freistaates an einen Tisch zu setzen, um eine Lösung zu finden.

Umweltverbände betrachten das Urteil als weiteren Erfolg: "Diverse Formfehler machten von Beginn an klar, dass diese Abschussverordnung für eine streng geschützte Art, die sich nach Jahrzehnten der Ausrottung nun langsam wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückkämpft, eine absolute Farce ist", betonte Matthias Geng von der Aktion Fischotterschutz.

Um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt zusammenzubringen, brauche es wirksame Maßnahmen wie bessere Fördermöglichkeiten für eine naturnahe Bewirtschaftung oder präventiven Schutz wie Ablenkteiche und Zäune, teilten BN und DUH mit. "Dass unsere Klage überhaupt notwendig war, ist ein Skandal. Denn es ist nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten", sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer bei der DUH.

BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner ergänzte: "Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter und seinen Abschuss zu versteifen, wäre die Staatsregierung besser beraten, die Teichwirtschaft als solche besser zu unterstützen." Rottner verwies auf die 2019 am Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft geforderte, deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt.

Den neuen Fischotter-Verordnungen zufolge hätten die Tiere unter besonderen Voraussetzungen getötet werden dürfen, und zwar regional beschränkt auf Niederbayern und die Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bestimmte eine jährliche Tötungshöchstzahl, in dem Fall 32 Tiere.

Dies erachtete der Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig, weil vor dem Erlass etwa der Bund Naturschutz hätte gehört werden müssen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es in der Urteilsbegründung, "dass die Verordnung bei Durchführung der Verbändebeteiligung einen anderen Inhalt erhalten hätte". Zudem kritisierten die Richter das Vorgehen bei der Festlegung der Zahl der zur Tötung freigegebenen Tiere über eine nachgeordnete Behörde.

Der Landesfischereiverband Bayern hatte sich im Februar anlässlich seiner Jahresklausur für einen niedrigeren Schutzstatus des Fischotters ausgesprochen und auf Österreich verwiesen. In dem Nachbarland sei der bundesweit günstige Erhaltungszustand bereits festgestellt worden, weshalb dort Entnahmen zulässig seien. In Bayern sei dies nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand bestehe. Durch den absoluten Schutz breite sich der Fischerotter rasant aus, argumentiert der Verband. Andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten seien die Leidtragenden.

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