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  3. Berlin: Sprühaktion gegen Klimaaktivisten: Geldstrafe für Rentner

Berlin
22.05.2024

Sprühaktion gegen Klimaaktivisten: Geldstrafe für Rentner

Ein Abzeichen mit dem Wort «Justiz» und dem Landeswappen von Berlin ist an der Uniform eines Justizvollzugsbeamten im Kriminalgericht Moabit angebracht.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Als sich sogenannte Klima-Kleber in Berlin-Friedrichshain auf eine Straße setzen, wendet ein wütender Autofahrer Selbstjustiz an und setzt ein Spray ein. Drei Demonstranten wurden leicht verletzt.

Nach einer Sprühattacke gegen Klimaaktivisten bei einer Straßenblockade ist ein Berliner Rentner zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 71-Jährigen am Mittwoch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zwar sei die Blockade der Demonstranten der Protestgruppe Letzte Generation als eine Nötigung zu werten, doch die Reaktion des Angeklagten sei nicht gerechtfertigt gewesen. Als ehemaliger Wachpolizist wisse er, dass Selbstjustiz nicht hinzunehmen sei.

Der Senior war am Morgen des 18. Septembers vorigen Jahres auf dem Weg zu einem Arzttermin, als sich gegen 7.25 Uhr an einer Kreuzung in Berlin-Friedrichshain sechs Demonstranten auf die Straße begaben. Der 71 Jahre alte Autofahrer sei ausgestiegen und habe drei Aktivisten aus etwa 30 Zentimetern Entfernung gezielt mit Reizstoff besprüht, hieß es in der Anklage. Sie seien leicht verletzt worden.

Der ehemalige Wachpolizist sagte, aus seiner Sicht habe er aus Notwehr gehandelt. Er habe "dreimal gesprüht und die Leute aufgefordert, die Straße zu verlassen". Es sei nicht möglich gewesen, mit den Demonstranten zu reden. Allerdings habe sich in der Sprühflasche kein Pfefferspray, sondern eine Wasser-Parfüm-Mischung befunden. "Die lag seit 20 Jahren bei mir im Auto, um sich frisch zu machen."

Die Staatsanwältin hatte gegen den nicht vorbestraften Mann eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Die Richterin blieb mit verhängten 90 Tagessätzen zu je 30 Euro deutlich unter dem Antrag. Weil die Wirkung des Sprays nicht schwer gewesen sei, gehe das Gericht von einem minderschweren Fall aus, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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