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  3. Prozess: Drosten zu Beschimpfung: "Redeschwall an Fäkalwörtern"

Prozess
19.03.2024

Drosten zu Beschimpfung: "Redeschwall an Fäkalwörtern"

Die drei Angeklagten im Prozess wegen mutmaßlicher Beleidigung von Drosten mit ihren Anwälten.
Foto: Helmut Reuter, dpa

Der Virologe Drosten wehrt sich juristisch gegen heftige Verbalinjurien gegen ihn auf einem Zeltplatz. Als Zeuge vor Gericht wies er auf den Unterschied zwischen Kritik und Beleidigung hin.

Der Virologe Christian Drosten hat vor dem Amtsgericht Waren seine Wahrnehmung eines Vorfalls im Juni 2022 geschildert, als er auf einem Campingplatz in Mecklenburg-Vorpommern massiv verbal angegangen wurde. Die Beschimpfungen seien damals mit einem großen Hass gegen seine Person einhergegangen, sagte Drosten am Dienstag vor Gericht. Er sei auf einem Campingplatz bei Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) dreimal verbal attackiert worden. "Ich habe mich bedroht und beleidigt gefühlt." Angeklagt sind ein 49-jähriger Mann, eine 51-jährige Frau und eine jüngere Frau etwa Mitte dreißig, die ihr Alter aber nicht öffentlich angeben wollte. Alle drei kommen aus Berlin.

Drosten, der nur die Nacht vom 25. auf den 26. Juni mit seiner Familie auf dem Zeltplatz verbrachte, betonte, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark grölend als Massenmörder beschimpft, der in den Knast gehöre. Die 51-Jährige habe ihn am Tag darauf kurz vor der Abreise mit einem ganzen "Redeschwall aus Fäkalwörtern" übergossen, so Drosten. Dabei seien auch Beschimpfungen gefallen. "Nichts Inhaltliches, nur Fäkalsprache." Nachdem er dreimal beschimpft worden sei, habe er sich gedacht: "Jetzt reicht's. Das muss ich mir nicht mehr alles gefallen lassen." Dann habe er die Polizei gerufen. 

Am zweiten Prozesstag stellte sich Drosten, der von seinem Anwalt Bernd Müssig begleitet wurde, den Fragen von Staatsanwaltschaft und den drei Pflichtverteidigern der Angeklagten. Der Anwalt des 49-Jährigen bat Drosten im Namen seines Mandanten auch im Hinblick auf die damalige Anwesenheit des Kindes um "Vergebung", machte Drosten aber kurz darauf erneut Vorwürfe. Auch die jüngere Frau sagte an Drosten gerichtet, es tue ihr leid. Die beiden Frauen müssen sich wegen Beleidigung, der Mann zudem wegen Verleumdung und versuchter Nötigung verantworten.

Während der Verhandlung ging es in zahlreichen Fragen der Verteidiger auch um andere Themenkomplexe, wie das von Drosten geführte Institut an der Charité, um Förderungen der Quandt-Stiftung sowie der Bill & Melinda-Gates-Stiftung, einen Expertenbericht zur Pandemie an die Bundesregierung. Drosten wunderte sich ein ums andere Mal, was das mit dem Prozess wegen Beleidigung zu tun habe, beantwortete aber auch diese Fragen. Auch Oberstaatsanwalt Tim Wischmann bemerkte: "Ich habe Dinge gehört, wo ich mich frage, was das mit dem Verfahrensgegenstand zu tun hat.".  

Der Richter, der die Anwälte weitgehend gewähren ließ, signalisierte wie am ersten Verhandlungstag, dass er sich grundsätzlich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorstellen könnte. Der Staatsanwalt deutete an, dass er bei dem 49-Jährigen und der 51-Jährigen eher nicht zustimmen würde. Im Fall der jüngeren Frau dagegen schon. Der Prozess soll am 2. April mit einem sogenannten Schiebetermin zur Fristwahrung und am 18. April (10.00 Uhr) inhaltlich fortgesetzt werden. Es stehen noch mehrere Zeugenvernehmungen an.  (Az: 302 DS 508/23)

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