Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Dresden: Rechtsextremer Verlag: Haft- und Bewährungsstrafen

Dresden
29.04.2024

Rechtsextremer Verlag: Haft- und Bewährungsstrafen

Hans Schlüter-Staats (4.v.l), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (OLG), kommt zu Beginn des Prozesses um den rechtsextremistischen Verlag «Der Schelm» in einen Saal des OLG.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa Pool, dpa

Die Gewinnspannen waren beträchtlich, der Inhalt der Bücher volksverhetzend und antisemitisch. Ein Gericht sieht in dem rechtsextremistischen Verlag "Der Schelm" eine kriminelle Vereinigung.

Für die Verbreitung rechtsextremistischer Hetzschriften hat das Oberlandesgericht Dresden am Montag drei Mitarbeiter des Verlages "Der Schelm" zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Ein früherer Leipziger NPD-Politiker bekam wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zwei Jahre und sechs Monate Haft. Der 41-Jährige hat ein umfangreiches Vorstrafenregister und war während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden.

Eine 38 Jahre alte Frau wurde wegen derselben Anklagepunkte zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Beide sollen für den Vertrieb volksverhetzender und antisemitischer Bücher verantwortlich gewesen sein. Ein 38 Jahre alter Mann, der als Grafiker im Verlag arbeitete, erhielt wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe.

Damit kam das Gericht weitgehend den Forderungen der Bundesanwälte nach. Allerdings wurden die beiden für den Vertrieb verantwortlichen Verlagsmitarbeiter - anders als von der Bundesanwaltschaft gefordert - nicht wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichtes machten die drei Mitarbeiter des rechtsextremistischen Verlages zwischen 2018 und 2020 mit dem Vertrieb von Büchern einen Umsatz rund 600.000 Euro, davon 445.000 Euro mit Schriften, die einen volksverhetzenden Inhalt hatten. Die Gewinnmarge war erheblich. Hitlers "Mein Kampf" wurde für Kosten von knapp 4 Euro produziert, aber für 30 Euro verkauft.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten eine antisemitische Gesinnung und eine rassistisch geprägte Weltsicht vorgeworfen. Der Verlag sei ein führender Akteur bei der Verbreitung von Hassrede in Deutschland gewesen. Nach den Worten von Richter Hans Schlüter-Staats bereitet Hass den Nährboden für furchtbare Gewalttaten, nicht nur in der NS-Zeit, sondern auch heute. Er verwies etwa auf den Anschlag auf die Synagoge in Halle.

Als Rädelsführer des "Schelm"-Verlages gilt ein Mann, der schon vor Jahren in Russland untergetaucht ist. Er wird per internationalem Haftbefehl gesucht. Als strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten. Der Grafiker hat nach eigenen Angaben der rechtsextremen Szene den Rücken gekehrt und befindet sich derzeit in einem Aussteigerprogramm. Der Verteidiger des früheren NPD-Mannes gab an, sein Mandant habe sich ebenfalls aus der Szene verabschiedet.

Das Urteil hat für die Angeklagten auch erhebliche finanziellen Folgen. Das Entgelt für ihr Wirken im Verlag wurde als Wertersatz zugunsten des Bundes eingezogen. Im Fall des ehemaligen NPD-Politikers sind das rund 42.500 Euro, bei dem Grafiker etwa 41.000 Euro und bei der Frau rund 5200 Euro.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.