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  3. Ex-Partnerin: Gericht untersagt Boateng Äußerung über Lenhardt

Ex-Partnerin
29.11.2022

Gericht untersagt Boateng Äußerung über Lenhardt

Jérôme Boateng kommt zur Fortsetzung in einem Berufungsprozess im Landgericht München.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Das Landgericht Berlin hat dem ehemaligen Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng eine Äußerung über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt untersagt.

Das teilte am Dienstag ein Gerichtssprecher mit. Geklagt hatte die Mutter des Models, das im Februar 2021 gestorben war. Wenige Tage zuvor hatte sich der Sportler in einem Interview über seine Ex-Partnerin geäußert. Nach dem Tod der damals 25-Jährigen will deren Mutter ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des Interviews verhindern. Insgesamt ging es ihr um sechs Aussagen Boatengs. Die Klage sei aber nur in einem Punkt erfolgreich gewesen, so der Gerichtssprecher. (Az.: 27 O 339/21)

Der Anwalt der Mutter wertete dies gleichwohl als Erfolg. "Herrn Boateng ist gezeigt worden, dass er sich nicht alles leisten kann", sagte Markus Hennig. Er werde seiner Mandantin eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil empfehlen. Es gehe darum, das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht weiterzuentwickeln. "Die bisherige Rechtsprechung trägt dem digitalen Zeitalter nicht Rechnung", betonte Hennig. Bislang sind die Hürden für Hinterbliebene höher, als wenn Betroffene selber zu Lebzeiten gegen Äußerungen vorgehen.

In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung und von Alkoholproblemen seiner Ex-Freundin gesprochen. Seine Aussagen verfälschten das Lebensbild von ihrer Tochter, argumentierte die Klägerin. Boatengs Anwältin hatte in dem Prozess erklärt, der Fußballspieler bedauere das Interview.

Lenhardt war 2012 Finalistin bei "Germany's Next Topmodel" und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview erschien, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es.

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