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  3. Grünes Gewölbe: Sachsen will auch von Juwelendieben Schadenersatz

Grünes Gewölbe
02.05.2024

Sachsen will auch von Juwelendieben Schadenersatz

Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes.
Foto: Oliver Killig/dpa-Zentralbild, dpa (Archivbild)

Im Strafprozess wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe lehnte das Gericht die Ermittlung einer Schadenssumme ab. Der Freistaat will die Sicherheitsfirma des Museums in die Pflicht nehmen - und Täter.

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in Sachsens Schatzkammermuseum Grünes Gewölbe hat der Freistaat die bisher verurteilten Täter zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert. Es geht um knapp 76,1 Millionen Euro für die noch fehlenden sowie die Beschädigungen an den zurückgekehrten Teilen der Beute, wie Rechtsanwalt Matthias Aldejohann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Diese Wertminderung sei bei einer Begutachtung durch Sachverständige der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, zu denen das Grüne Gewölbe gehöre, ermittelt worden.

An die fünf rechtskräftig verurteilten jungen Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan ergingen laut Aldejohann diesbezüglich Mahnbescheide, um den Anspruch des Freistaates zu sichern. Einer von ihnen habe dem widersprochen, gegen die anderen lägen rechtskräftige Vollstreckungsbescheide vor.

Der Kunstdiebstahl aus dem rekonstruierten barocken Teil des Museums im Residenzschloss am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in Deutschland, bei dem die Täter 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von 116,8 Millionen Euro erbeuteten.

Der Prozess gegen die Juwelendiebe endete im Mai 2023 mit fünf Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen, sie sind inzwischen rechtskräftig. Im Zuge eines Deals hatten sie Ende 2022 den Großteil der Beute zurückgegeben, die wertvollsten Stücke fehlen allerdings weiterhin. Die Richter hatten zwar den Anspruch des Freistaates auf Schadenersatz bejaht, die Festlegung einer konkreten Summe jedoch abgelehnt, da deren Ermittlung zu aufwendig und langwierig wäre.

Laut einer Antwort des Kulturministeriums auf eine Anfrage der Linken aus dem Landtag vom Februar wurde der ursprüngliche Wert der gestohlenen Schmuckstücke auf knapp 128,6 Millionen Euro geschätzt. Die Wertminderung der schon zurückgekehrten, teils stark beschädigten oder zerstörten Teile der Beute wurde mit knapp 52,5 Millionen Euro beziffert.

Eine Zivilkammer des Landgerichts Dresden beschäftigt sich mit der Klage des Freistaates gegen die Sicherheitsfirma der SKD. Darin werden gut 15 Millionen Euro Schadenersatz plus 300.000 Euro für Reparaturen an dem Museum gefordert - am 9. Juli soll das Urteil verkündet werden.

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