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Haftstrafe
28.03.2024

Diebstahl bei Seniorin: Falscher Polizist verurteilt

Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt.
Foto: Frank Molter, dpa (Symbolbild)

Eine 82-Jährige kommt vom Einkauf, als sie von zwei Fremden angesprochen wird. Sie geben sich als Polizisten aus. Tatsächlich sind es Trickdiebe, die sich Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen wollen

Ein Trickdieb, der sich als Polizist ausgegeben und eine 82-jährige Seniorin in Berlin-Neukölln bestohlen hatte, ist zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 27-Jährigen am Donnerstag des Diebstahls, der Amtsanmaßung und der Urkundenfälschung schuldig.

Der vorbestrafte Angeklagte und ein bislang unbekannter Mittäter hätten die Seniorin im Dezember 2021 ausgespäht, getäuscht und in ihrer Wohnung bestohlen, hieß es im Urteil. Auf eine solche Tat sei deutlich zu reagieren. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Taterlösen in Höhe von 1000 Euro an. Der 27-Jährige hatte gestanden.

Die Frau kam vom Einkauf, als sie an der Haustür von zwei Männern angesprochen wurde. Sie hätten sich als Polizisten ausgegeben, ihr einen gefälschten Dienstausweis gezeigt und behauptet, sie würden wegen eines Einbruchs ermitteln, so die Anklage. Die 82-Jährige sei aufgefordert worden, nach ihrem Schmuck zu sehen.

Während einer der Täter die Seniorin ablenkte, habe der Komplize Schmuck im Wert von etwa 1000 Euro entwendet. Die Frau, die inzwischen gestorben ist, hatte kurz darauf den Diebstahl entdeckt und die echte Polizei alarmiert.

Eine am Tatort sichergestellte DNA-Spur führte im November 2023 zu dem Angeklagten. Der Mann, der im Juli 2021 wegen einer ähnlichen Tat zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, gestand bereits im Ermittlungsverfahren.

Er habe bei der erneuten Tat wenige Monate nach einer Verurteilung mitgemacht, um sich Geld für seine damalige Drogensucht zu beschaffen, erklärte der Familienvater im Prozess. Er bitte um Entschuldigung. Inzwischen halte er sich von Betäubungsmitteln fern und habe eine Festanstellung.

Bei einer solchen Tat werde "tiefe Verunsicherung" bei Opfern geschaffen, sagte die Vorsitzende Richterin weiter. Weil der 27-Jährige bereits unter Bewährung stand, habe das Gericht keine erneute Bewährungsstrafe verhängt - "auch aus generalpräventiven Gründen".

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft beantragt. Der Verteidiger, der auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an.

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