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Krankheiten
01.12.2023

Erster Fall von Geflügelpest in Brandenburg in diesem Herbst

Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Schutzzone».
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

In einem Betrieb im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist der erste Fall von Geflügelpest in Brandenburg in diesem Herbst nachgewiesen worden.

Wie das Ministerium für Soziales und Gesundheit am Freitag in Potsdam mitteilte, wurde der Geflügelpesterreger H5N1 bei Puten bestätigt. Auf Anweisung des Veterinäramtes seien rund 11 500 der Vögel getötet worden. Es handele sich um die Tiere, bei denen es möglicherweise einen Kontakt mit den infizierten Puten gegeben habe, teilte ein Sprecher mit.

"Seit mehreren Wochen ist die Seuche wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit aufgetreten", sagte Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer einer Mitteilung zufolge. Die Gefahr, dass die Seuche in einen Betrieb getragen werde, sei "hoch".

Als Maßnahme hat das zuständige Veterinäramt nun eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern um den Betrieb eingerichtet. Im Radius von zehn Kilometern erstreckt sich zudem eine Überwachungszone, die bis in die Landkreise Havelland und Prignitz sowie in den Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt hineinreicht. In den entsprechenden Zonen gelten jetzt strenge Beschränkungen für die Geflügelhaltung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Vögeln zu massenhaftem Verenden führen kann.

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