Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Lebensmittel: Hygienemängel: Strafen für Bäckerei und Imbiss

Lebensmittel
30.01.2023

Hygienemängel: Strafen für Bäckerei und Imbiss

Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten.
Foto: Taylan Gökalp, dpa (Archivbild)

Das Amtsgericht Tiergarten hat Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines Imbisses und einer Bäckerei in Berlin erlassen, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen haben sollen.

Im Fall der Bäckerei in Neukölln ging es dabei um den Vorwurf, dass sich ein Kunststofffaden und Metallsplitter in einem Fleischwolf zur Verarbeitung von Nussmasse befunden haben sollen, wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mitteilte. Backwaren hätten verunreinigt werden können. Darüber hinaus habe die Spezialabteilung für Lebensmittelkriminalität der Amtsanwaltschaft Berlin "massive Hygienemängel" bemängelt, etwa schimmelähnliche Anhaftungen im Kühlschrank.

Im Fall des Imbisses in Britz gehe es um Hühnerfleisch in einer Currywurst, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet worden sei, heißt es in der Mitteilung. Dies stellt nach Angaben der Amtsanwaltschaft Berlin einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz dar, weil eine Currywurst nach den Leitsätzen Fleischerzeugnisse aus Rind- und - beziehungsweise oder - Schweinefleisch bestehen müsse.

Für die Bäckerei werden den Angaben zufolge 16.000 Euro fällig, beim Imbiss beläuft sich die Geldstrafe auf 4200 Euro. Die Verantwortlichen der Bäckerei hätten gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.